Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 78
(PDF, 57 MB)
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Wolfgang Hermann

Die Ständeversammlung setzte sich in dieser Weise zusammen: aus den zwei Standesvertretern
, einer von Thum und Taxis für Straßberg und einer für die Speth zu
Gammertingen; aus einem Vertreter der Geistlichkeit und 14 gewählten Abgeordneten
aus sieben Wahlkreisen. Die 14 Abgeordneten wurden in indirekter Wahl bestellt.
Die Urwählerschaft wurde dabei in die Höchststeuerzahlenden und „nomalen" Steuerzahler
unterschieden (§ 85 - § 94). Wer an der Urwahl teilnehmen wollte, mußte
männlich und das 25. Lebensjahr vollendet haben und Bürger am Wohnort sein. Die
Witwen durften sich durch ihre Söhne vertreten lassen, aber selbst am Wahlgang nicht
teilnehmen.

Jeder der Wahlbezirke umfaßte zwischen 5.500 und 6.500 Einwohner. Den
I. Wahlbezirk bildete das Oberamt Glatt (2434 Ew.) mit den Ortschaften Fischingen,
Betra, Imnau und Empfingen (letzte 1790 Ew.)5. Pauschal waren für 120 Einwohner
12 Wahlmänner zu bestimmen (§ 85). Wählbar war nur ein männlicher Christ, der das
26. Altersjahr erreicht hatte, nicht in Schulden oder Strafverfahren verwickelt war
und das Staatsbürger recht besaß. An einen Wohnort innerhalb des Wahlbezirks war
er demnach nicht gebunden.

Die Ständeversammlung war ganz auf die Gnade des Fürsten angewiesen. Sie mußte
alle drei Jahre zusammentreten (§ 112). Nach seiner eigenen Einschätzung der Notwendigkeit
berief sie der Landesfürst ein; er konnte die Versammlung bis auf drei
Monate vertagen oder diese nach Gutdünken auflösen. (§ 111). Als üblich wurde eine
Tagungszeit von sechs Wochen zwischen September und November angesehen. Die
Wahlperiode eines Abgeordneten war auf sechs Jahre beschränkt und alle drei Jahre
sollte die Hälfte der Abgeordneten rollieren (§ 120).

Nach H, Keßler wurden bereits 1829 Einwohnerzählungen durchgeführt6. Nachstehend
wird in einer Tabelle die Entwicklung der Einwohnerzahl im Oberamt Glatt
gegeben. Für 1833 stammen die Zahlen aus den Wahlbezirken zur Ständeversammlung;
die Einwohnerzahl um 1850 wird durch die Eintheilung der Wahlbezirke für die Abgeordneten
Wahlen zum Landtage, nach dem Gesetz7 vom 17. April 1849 gegeben. Die
Werte zwischen 1854 und 1861 sind einem Tabellenwerk mit dem Titel Alphabetisches
Verzeichnis der Ortschaften (...) in den Hohenzollernschen Landen, mit Angabe der
Amtsbezirke der nachbenannten Behörden, zu denen sie gehören, entnommen8. Sie
benennt die sieben Oberamtsbezirke Sigmaringen, Hechingen, Gammertingen, Haigerloch
, Wald, Ostrach und Trochtelfingen. Bruno Stehle erklärt, daß eine königlich
preußische Verordnung vom 18. Januar (!) 1854 die genannten Oberamtsbezirke schuf,
aber 1861 die Amter Trochtelfingen, Ostrach und Wald aufhob. Die Oberämter Glatt
und Straßberg wurden mit der preußischen Verordnung 1854 aufgehoben9.

5 „Mit der Ständeversammlung verabschiedete Eintheilung der VII Wahlbezirke zu Titel VIII
§ 80", Gesetze und Verordnungen, Bd. 4, 1839, S. 56 ff.

6 Beschreibung der Hohenzollernschen Lande, in amtlichem Auftrage bearbeitet von
H. KEßLER, Regierungsrat, Sigmaringen 1893, S. 14.

7 Gesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage, Verordnungs- und Anzeigenblatt
für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (künftig: VAzBlS), Nr. 16, v. 22.4.1849, S. 117ff.

8 Fundort: HHb Hechingen, H 203.

9 Bruno Stehle: Hohenzollern, ein Heimatbuch. Sigmaringen 1925, S. 271 f.

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