Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 79
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0091
Severin Beck und der Wehrsteiner Kreis

Ort

Um

Um

zwischen



1833

1849

1854-1861

Glatt

2434

562

461

Neckarhausen



23

25

Dettingen



862

735

Dießen



524

497

Dettlingen



278

241

Dettensee



513

408

Fischingen

1.574

509

384

Betra



1.189

864

Summe

4.004

4.460

3.615

Wenn wir diese Zahlen für absolut setzen, fällt der Bevölkerungsverlust zwischen
1849 und 1861 mit 845 Personen deutlich auf. Dies gibt Veranlassung zu untersuchen,
ob dieser Schwund sich auf Auswanderung oder Flucht vor dem preußischen System
begründet.

Ein Problem stellten die Entfernungen nach Sigmaringen dar. Das schnellste Verkehrsmittel
war die Postkutsche, doch war sie nicht für jeden erschwinglich. Die
Amtsträger konnten vom Oberamt bzw. der Regierung eine kleine Entschädigung
erhalten, die sich jedoch nur auf den Hinweg erstreckte. Im unteren Bezirk war man
jedenfalls weit vom Ort der Entscheidungen entfernt. Um eine solche zu beeinflussen
, mußte ein politisch Handelnder in Sigmaringen vor Ort sein. Diese Zeit und das
Geld hierfür waren knapp. Die wenigen Revolutionäre im Raum Glatt konnten den
Kontakt mit dem Zentrum Sigmaringen nicht halten. Sie waren von dort so gut wie
abgeschnitten. Die Übermittlung von Nachrichten in der Revolutionszeit konnte
nicht in der gebotenen Eile erfolgen, was besonders in den Apriltagen von 1849 nötig
gewesen wäre.

Zu Fuß nach Sigmaringen war man von Betra ca 20 xli Stunden, von dort nach
Haigerloch 3 lA Stunden unterwegs10. Diesen Zeitaufwand konnte sich die überwiegende
Mehrheit der Bevölkerung nicht aufbringen. Nur Pfarrer, Apotheker, Händler
und Lehrer konnten sich gelegentliche Gänge oder Fahrten nach Haigerloch oder Sigmaringen
leisten. Sie benötigten dafür ein Mandat der Gemeinde. Die Mehrheit in den
Dörfern lebte von der Land- oder Taglohnarbeit. Ihr Bürgerrecht hatten viele Einwohner
ererbt oder sich unter Anstrengungen erkauft11.

Die Gemeinden selbst erzielten ihre Einnahmen aus dem Gemeindevermögen und
unterhielten ihre Infrastruktur durch die Arbeit der meist Mittellosen. Zum Gemeindevermögen
zählten die Weiden, die an Schäfer verpachtet wurden; der Wald, aus dem

10 Entfernungstabellen vom 12. 7. 1854, bestimmt von der Kgl. Prß. Regierung in Sigmaringen,
in: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, Neue Folge 1865,1. Bd., 1. Hälfte, S. 146-161.

11 Gesetz über das Gemeinde - Bürger - und Beisitzrecht vom 5. 8. 1837, 3. Aufl., 1862.

79


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0091