Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 108
(PDF, 57 MB)
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Wolfgang Hermann

12. April die gesamte Bürgerschaft einberief, um ihr zu erklären156: <...> daß die
Volkserrungenschaften nie ins Leben treten, ja recht bald wieder verloren gehen werden
, so lang die Volksbewaffnung nur auf dem Papier und in den Mäulern existiert;
die Volksbewaffnung muß That und die Anschaffung von Gewehren sogleich
bewerkstelligt werden. Die Gemeinde schafft die Gewehre an; von derselben kaufen
sie die einzelnen Bürger, zahlen ihren Betreff in Raten an die Gemeindekasse und
sezen dafür ihren Bürgernuzen ein. Familien, die mehr als einen Pflichtigen haben,
erhalten die Gewehre von der Gemeinde. Der Korrespondent wies auf die einstimmige
Annahme des Vorschlages des Gemeindevorstandes hin.

Am 29. April hatten sich die Vorstände und Ausschußmitglieder des Haigerlocher
und Wehrsteiner Märzvereins auf dem Empfinger Rathaus zu einer Beratung zusammengefunden
. Darin beschlossen sie eine Eingabe an die Landesregierung, wonach
diese die amtliche Anerkennung der Reichs Verfassung aussprechen sollte - zwar hatte
am 23. April die Regierung Sallwürk vor dem Sigmaringer Landtag die Reichs Verfassung
gebilligt und ihr Schicksal mit dieser Anerkennung verknüpft157 - womit die
Märzvereine sich nicht zufrieden gaben, da sie der Festigkeit der Regierung in Sigmaringen
mißtrauten. Im gleichen Atemzuge verlangten die Vereine die Vereidigung des
hohenzollerischen Militärs und der Beamten auf die Reichsverfassung. Analog dazu
ließen sich die Bürgerwehren auf die Reichsverfassung vor dem Oberamt Haigerloch
vereidigen. Noch am 14. August 1849 mußte die Gemeinde Empfingen dafür 2 fl. 27.
kr. bezahlen158. Die Märzvereine verlangten im Frühjahr 1849 die baldige Anordnung
von Neuwahlen und die Einberufung des constituierenden Landtags. Zweitens
beschlossen die Vertreter in Empfingen, den neugewählten Landtag um die entschädigungslose
Aufhebung des Klein-, Neubruch- und Heuzehnten anzugehen. Diesen
neuen Landtag wollten sie gleichfalls auffordern, die Ablösung der Grundlasten wei-
terzuverfolgen und die diesjährige Entrichtung am Großzehnten und an den Gültlieferungen
auf diese Ablösung schon anzurechnen. Aus ihrem dritten Beschlußpunkt
ging hervor, daß die Oberämter bereits diesbezüglich gepfändet hatten bzw. an diese
bereits gezahlt worden war. Auch darüber sollte sich der neue Landtag sogleich ins
Benehmen mit den Oberämtern setzen. In Punkt vier verlangten die Vertreter beider
Märzvereine - offensichtlich Vertreter aus den Gemeinden - die weitere Bewaffnung
der Bürgerwehr und die Exerzier- und Schießübungen zu forcieren. Sie wollten erreichen
, daß ihre oben genannten Forderungen in den Oberämtern des hohenzollerischen
Oberlandes zur Nachahmung bekanntgemacht würden159.

156 SB, Nr. 75 v. 21. 4.1849, im Nachläufer.

157 Gönner (wie Anm. 16), S. 150.

158 Gemeindearchiv Empfingen (künftig GAEmp), Beilagen zum Rechnungsband von
1849/50, Nr. 235.

159 Unter der Überschrift Correspondenz der Volksvereine erschien dieses Protokoll am
12. 5.1849 im Schwarzwälder Boten in Oberndorf. Es ist wiedergegeben in der Kleinschrift
„Heimatbeiträge" Nr. 5: Das Vereinsleben in Empfingen und Wiesenstetten einst und jetzt,
Empfingen, 2000, S. 13. Der Verfasser Hans Peter Müller gibt aber irrigerweise das „Verord-
nungs- und Anzeigeblatt Sigmaringen" als Ort der Veröffentlichung an. In diesem hohenzollerischen
Bezirk wurde jedoch fast ausschließlich der Schwarzwälder Bote gelesen, und an diese
Leserschaft sollte sich das Protokoll der Märzvereine richten.

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