Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 114
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0126
Wolfgang Hermann

Severin Beck stand in seinen Auffassungen und in seinem Handlungswillen als
Demokrat aus dem sonst bäuerlichen Unterland des Fürstentums von Hohenzollern-
Sigmaringen - legt man die Thesen von Edwin Ernst Weber an192 - auf der Seite des
revolutionären Sigmaringer Bürgertums. Er sah seine Aufgabe darin, die bäuerlichen
„Aufmucker" im benachbarten Fürstentum Hohenzollern-Hechingen ebenfalls aufzuklären
und von der geistlichen Bevormundung zu befreien. Zusammen mit Carl
Otto Würth stand Severin Beck in einer Gegenposition zu Pfarrer Blumenstetter aus
Hohenzollern-Hechingen, welchen man auch als einen Beschwichtiger bezeichnen
könnte.

Die Bürgerwehren sahen diesen Konflikt auf sich zukommen, und sie mußten sich
entscheiden. Sollten sie sich als Bewahrer von Ruhe und Ordnung, als Stütze der
Monarchie ohne „wenn und aber" sehen, oder sollten sie sich kämpferisch gegen die
Fürsten stellen, sofern diese die Demokratisierung weiterhin ablehnten. Die Verantwortlichen
des Beiblattes im Verordnungs- und Anzeigeblatt hatten sich seit April
1849 auf die Seite der Erneuerer gestellt und sie befürworteten die Reichs Verfassung;
sie kritisierten die vier ablehnenden Könige, doch warnten sie eindringlich vor dem
Abdriften der Volksmeinung zu den Republikanern. Die Ideale der Republik lehnten
die Konstitutionellen ab. Ab Mitte Mai hielten sie lieber zum Fürsten Karl Anton und
der Regierung v. Sallwürk, als daß der verantwortliche Redakteur bereit war, für die
militärische Auseinandersetzung einzutreten.

Namentlich ungenannt konnten die Bürgerwehroffiziere von Bingen, Laiz, Jung-
nau und Sigmaringen ihren Aufruf vom 4. Mai im Beiblatt vom 6. Mai unterbringen,
worin sie die säumigen Gemeinden aufforderten, ihre Offizierswahlen durchzuführen
, damit am 20. Mai in Sigmaringen im Zollerhof die Wahl eines Oberbefehlshabers
durchgeführt werden könne. Nur so sei das Bürgerwehrgesetz durchführbar.
Bereits eine Woche später meldete sich ein anonymer Zeitgenosse (im Beiblatt vom
13. Mai) der bezüglich der Wahl eines Oberbefehlshabers zu bedenken gab: In dem
Grade aber, in welchem die eine Partei die gemeinschaftliche Sache für sich auszubeuten
suchen wird, in demselben Grade wird sich die andere zurückziehen, und das
Ende wird Auflösung und Zersplitterung - der Sieg unserer Feinde sein. Der Verfasser
glaubt, es gäbe Männer, die das Vertrauen der Republikaner und Monarchisten
besäßen, einen solchen sollten die örtlichen Offiziere wählen - nur einen personellen
Vorschlag wollte der Schreiber nicht machen.

Ein anderer Betrachter klagte in einem Beitrag derselben Nummer die sechs Dynasten
an, die dem Willen ihrer Völker <...> mit offenbarer Verhöhnung entgegenträten.
Sie seien die Urheber einer Katastrophe, welche zu ihrer Rettung auch den Beizug
fremder verbündeter Mächte nicht scheuten. Am Ende seines Beitrages zeichnet er
eine Vision: <...> allein jenes <...> allgemeine Verlangen des Volkes nach einer die
Freiheit, Einheit und Größe unseres Vaterlandes sichernden Umgestaltung unserer
staatlichen Verhältnisse <...> wird sich dauernd durch Bajonette nicht niederhalten
lassen, er wird <...> endlich die Oberhand behaupten, an seinen Unterdrückern aber
alsdann furchtbare Rache nehmen. Drückt sich darin eine Vorahnung auf das Jahr

192 Edwin Eenst Weber: Thesen zur Revolution von 1848/49 in Hohenzollern, in: ZHG 35
(1999) Bd. 35, S. 89, These Nr. 2 und 5.

114


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0126