Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 116
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0128
Wolfgang Hermann

sen, mit dem Wunsche: es möge diese Waffe nur zum Schutz des Vaterlandes und
besonders der Reichsverfassung gebraucht werden™.

Am 27. Mai meldete im Beiblatt eine unbekannte Stimme freudig den Fortschritt
der Bürgerwehr und gab zum Ausdruck, daß die noch schwach befestigten kostbaren
Errungenschaften der Neuzeit <...> uns nie mehr entzogen werden sollen <...> erst
die Waffe macht frei und sichert den Frieden <...>. Er rief die zögernden Gemeinden
auf, die Volksbewaffnung doch noch durchzuführen.

Am 21. Mai konnte die Stadt Gammertingen in den Vermischten Nachrichten in
der Nr. 21 des Verordnungs- und Anzeigeblatts bekanntgeben, daß am Pfingstmontag
, den 28. Mai, mittags um 2 Uhr, die Wehrmannstätte für alle Wehrmänner, auch
aus der Umgebung, eröffnet werde. Statt zur Pfingstversammlung nach Reutlingen
zur Übung nach Gammertingen?

Kaum war die Pfingstversammlung in Reutlingen auseinandergelaufen, wurde um
den 31. Mai Gustav v. Hofstetter zum Oberkommandanten der Bürgerwehr von
Hohenzollern-Sigmaringen gewählt. Doch dieser hielt sich im Ausland auf und
Hauptmann Dopfer wurde Interimskommandant. Mit dieser Wahl polarisierten die
Bürgerwehroffiziere die politischen Kräfte. Die Verantwortlichen des Beiblatts sagten
am 3. Juni im ersten Beitrag voraus, daß Preußen den Ausschlag in Deutschland
geben werde. Die größten Staatsmänner und Führer des Volkes wissen diese Frage
nicht zu lösen, geschweige denn wir. So viel liegt auf der Hand <...> daß eine Nachahmung
Badens höchst unsinnig wäre und sicher zum Verderben gereichen würde.
Im übrigen wäre stets die Regel, daß der Kleinere dem Großen nachfolgen würde -
nicht umgekehrt. Der nachfolgende Beitrag vermutete, daß der Fürst es vorziehen
würde, sein Land dem preußischen Königshause zu überantworten als v. Hofstetter
zu akzeptieren, denn der Fürst wäre der unverdienten Neckereien und Verge-
walthätigungen müde.

Im Beiblatt vom 10. Juni 1849 gab der Bürgerwehr-Offiziersrat zu Sigmaringen die
offizielle Nichtanerkennung der Wahl v. Hofstetters und die Ablehnung Hauptmann
Dopfers bekannt. Der Offiziersrat berief sämtliche Bürgerwehroffiziere zu einer
Besprechung hierüber auf den Sonntag, den 17. Juni nach Gammertingen ein. Die obige
Einberufung kommentierte ein anonym bleibender Bürgerwehrmann am 17. Juni
mit dem Hinweis auf § 36 des Gesetzes über die Volksbewaffnung, wonach dem Fürsten
das Bestätigungsrecht zustünde. Jedoch müsse der kommende Landtag aber erst
die Bewaffnung des Bürgers als seine erste und vornehmste staatsbürgerliche Pflicht
feststellen. Zu diesem Landtag kam es aber nie.

Schließlich sollte am 5. Juli der Rechtskandidat Markus Keßler aus Gammertingen
interimistisch das Oberkommando über die hohenzollerisch-sigmaringische Bürgerwehr
übernehmen.

195 VAzBlS, Nr. 20, vom 20. 5.1849, S. 183.
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