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Wolfgang Hermann
2) Vergütung. Für die volle Verköstigung vom Oberfeldwebel und Wachtmeister
abwärts werden vergütet für jeden Mann und Tag 24 kr.
3) Für die volle Verköstigung der Offiziere und Offiziersrang habenden Militärbeamten
zahlen:
a) der Hauptmann und Lieutenant täglich 1 fl.
b) der Stabsoffizier 1 fl. 30 kr.
c) der General 2 fl.
War es dem Hausherrn nicht möglich, den Soldaten bzw. den Offizier die gesamte
Zeit zu versorgen, so konnten dieselben für die drei Mahlzeiten auf drei Einwohner
verteilt werden. Auch hierfür war der Geldersatz vorgegeben. Offenbar hatten sich
die Gemeinen nach dem Angebot des Hausherrn zu richten, die Offiziere hingegen
konnten wählen, was sie für das Verpflegungsgeld verzehren wollten. Dadurch war
dann auch bereits die Haushaltung vorbestimmt, in denen der letztgenannte Personenkreis
untergebracht werden konnte: nämlich die besitzende oder auch gebildete
Bürgerschicht.
Daß ein hohenzollerisches Kontingent in Haigerloch Aufenthalt nahm, ist nicht
nachweisbar, da ein Kassenjournal bzw. Beilagen zum Rechnungsband im Stadtarchiv
Haigerloch nicht vorhanden sind.
Daß dieses millersche Kontingent nordwärts gezogen war, belegt der Gemeinderechner
von Glatt am 25. Oktober 1849221. Nach dieser Auflistung zog es die Tage
vom 25. bis 28. Mai 1849 durch Glatt. Die Einwohner hatten für 207 Militärpersonen,
für Pferderationen und für Fuhrwerk und Vorspann aufzukommen. Es war eine verhältnismäßig
große Zahl an Offizieren: ein Oberstleutnant (von Niedermaier ?), ein
Hauptmann und acht Leutnants. Bei Oberamtmann Harz wohnte natürlich der
Oberstleutnant und ein Leutnant, die übrigen Offiziere bei den Wirten der Krone,
des Adlers und dem Badwirt. Jeder der Offiziere hatte seinen Bedienten mit sich.
65 Einwohner Glatts mußten beherbergen, in der Regel für alle drei Tage. Die Entschädigung
war gemäß des Gesetzes gestaffelt: 24 kr. für einen Mannschaftsangehörigen
, 1 fl. für einen Leutnant oder Hauptmann und 1 xli fl. für den Oberstleutnant
. Der Wert der Aufwendungen für die Militärpersonen betrug 265 fl. 18 kr.,
für die 20 Pferde an Essig und Heu 19 fl. 36 kr. und für das Anspannen 19 fl. 36 kr.
Sechs Bürger trugen die Last für 63 Soldaten, das sind ca. 30 % des Truppenkontingents
.
Nach Ausweisung der Beilage im Rechnungsband222 blieben die ausgerückten
Militärpersonen des leichten hohenzollerischen Bataillons nur einen Tag in Dießen.
Die Vergütung pro Mann und Haber betrug wie in Glatt 24 kr. Aus der Summe, die
jeder der Bürger erhielt, ließ sich daher die Anzahl der aufgenommenen einfachen
Soldaten errechnen. Da die Offiziere pro Tag 1 fl. beanspruchen konnten, und Pfar-
221 GAGl, Kassenjournal zum Rechnungsjahr 1849/50, sowie in den Beilagen zum Rechnungband
des gleichen Jahres, Nr. 1201/2.
222 Gemeindearchiv Dießen (künftig GADie). Beilage zum Rechnungsband von 1849/50,
Nr. 186.
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