Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 126
(PDF, 57 MB)
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Wolfgang Hermann

deutschen Reichs-Versammlung! Ihr that- und opferwilliger Märzverein von
Wehrstein.238

Das Ansinnen der Reichsregentschaft an die württembergische Regierung Römer
zum Hilfszug nach Rastatt und Landau wurde indessen brüsk abgelehnt und die
Regentschaft als nicht legitim bezeichnet. Römer befahl den württembergischen
Oberämtern, keine Anordnung der Revolutionäre zu befolgen. Preußen drohte Württemberg
mit dem Einmarsch, wenn es nicht selbst die Reichsregentschaft und das verbliebene
Parlament beseitige. Am 17. Juni dann sprengte Militär das Stuttgarter
Rumpfparlament239. Ahnlich wie Römer in Stuttgart, erklärte die Landesregierung in
Sigmaringen, keine der revolutionären Gesetze anzuerkennen und forderte die Bevölkerung
auf, den Anordnungen des Abgeordneten Wurth keine Folge zu leisten240.

Am 20. Juni fand im hohenzollerisch-sigmaringischen Dettingen in der Krone eine
überregionale Versammlung statt, an der außer hohenzollerischen Bürgern241 auch
Abgeordnete aus Horb mit Dr. Schöninger und dem Rotgerber Armbruster, aus
Nagold, Sulz, Freudenstadt, Rottenburg und Oberndorf teilnahmen. Uber sie
schreibt P. Sauer, daß beschlossen worden sei, die wehrfähige Mannschaft von 18 bis
40 Jahren innerhalb von 48 Stunden zu mobilisieren und nach Stuttgart in Marsch zu
setzen. Dort sollte die Regierung Römer gestürzt, und die Nationalversammlung wie
die Reichsregentschaft zurückgerufen werden.

Kaum sei Severin Beck aus Dettingen zurückgekehrt, habe er exercierende Bürger
angetroffen. Diesen habe er aus dem Beobachter vorgelesen, in dem gemeldet wurde,
daß das Rumpfparlament in Stuttgart vertrieben worden sei. <...> Nach Verlesung des
Beobachters habe Beck bemerkt, in allen Teilen Württembergs werden Versammlungen
gehalten, um über diese Angelegenheit zu beraten; zu gleichem Zwecke seye Mittags
Versammlung in Dettingen gewesen und dort beschlossen worden, in jeder
Gemeinde Württembergs und Sigmaringens dahin zu wirken, daß alle Bürger vom
18.-30. Jahre bewaffnet werden und gerichtet seyen, um, wenn ein Signalfeuer, welches
in jedem Dorfe bei Nacht angezündet, sichtbar werde, nach Stuttgart abmarschieren
zu können, um dort die Reichsregentschaft wieder einzusetzen, die
Reg(ierun)g zu stürzen und statt dieser eine provisorische von Volksmännern zu
ernennen. Auf die Bemerkung eines Anwesenden, es würden nicht alle nach Stuttgart
mitgehen, habe Beck entgegnet, man werde die Widerspenstigen mit der Mannschaft
abholen, bei hartnäckiger Widersetzlichkeit 1.000 fl. Strafe einfordern oder standrechtlich
behandeln242. Ahnliche Drohungen hatte bereits die provisorische Regie-

238 SB, Nr. 115, v. 14. 6. 1849.

239 Sauer (Anm. 237), S. 156 ff.

240 SB, Nr. 131, v. 7. 7.1849.

241 Ankläger Stroppel nennt dabei Kaufmann Brändle aus Empfingen, Schreiner Göttler aus
Glatt, Georg Linsenmann (ledig) aus Fischingen. Der Gendarm aus Glatt berichtete an die
fürstliche Landesregierung von dieser Zusammenkunft. Er muß sich in der Versammlung
befunden haben, denn er teilte auch Einzelheiten über das Vorgehen der Bürgerwehren mit.
Das Gasthaus Krone ist heute eine Pizzeria unter einer anderen Bezeichnung und befindet sich
an der Abzweigung der nach Dürrenmettstetten und auf den Priorberg führenden Straße.
StAS, Ho 235. Bd. 28, Abtl. I/Sekt. 11, Nr. 400/1, Datierung vom 22. Juni 1849.

242 StAS, Ho 235, Bd. 28, Abtl. I/Sekt. 11, Nr. 400/3.

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