Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 128
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0140
Wolfgang Hermann

von Sigmaringen, Karl Graf (Gastwirt und Brauer), der Braumeister und Bürgerwehroffizier
Josef Münzer von Sigmaringen, der Schlosser und Gewehrfabrikant Bolter, sein
Berufsgenosse J. E Lutz von Sigmaringen und ein Bürger mit Namen Weber genannt.
Die Gammertinger Beschlüsse selbst finden sich mit Datum vom 3. Juni im Anschluß
an die zuvor erwähnte Replik auf dieselben durch die fürstliche Regierung.

Nach deren Auffassung stand die angestrebte Vereinigung der Bürgerwehr mit der
regulären „Truppe" nach deren Rückkehr aus Württemberg in Gegensatz zu den
Bestimmungen der Reichsverfassung nach den §§ 11, 12, 16 und 17.

Die hohenzollerischen Soldaten, die zuerst nach Schleswig-Holstein marschieren
sollten, dann aber dem General v. Miller unterstellt worden waren, zog die Regierung
zunächst zurück, weil angenommen worden war, <...> daß der (besagte) General,
unter dessen Befehl sie stehen, seine Stellung als Reichsgeneral aufgegeben habe. Da
nun Letzteres nicht der Fall ist, so haben wir die Abberufung unserer Truppen wieder
zurückgenommen und werden uns nicht dazu bestimmen lassen, eine reichsverfassungswidrige
Maßregel zu vollziehen.

Im Extrablatt zur Nr. 25 des Verordnungs- und Anzeigeblattes erklärte die Regierung
mit Ausstellungstag 27. Juni, daß laut Reichskriegsministerium das hohenzolle-
risch-liechtensteinische Bataillon zum Corps des Generalleutnants von Peucker
stoßen müsse. Dies aber monierte die Regierung v. Sallwürk und sprach die Erwartung
aus, daß das genannte Bataillon heimkehren solle. Es sei vier Wochen in Württemberg
gestanden, ohne für Reichszwecke eingesetzt zu werden. Außerdem überschritten
die Kosten die hohenzollerisch-liechtensteinischen Möglichkeiten. Eine
Entscheidung war aber von der Zentralgewalt noch nicht getroffen worden. Die Aufforderung
des Stuttgarter Rumpfparlaments, dieses Kontingent ihrer Regentschaft
unterzuordnen, wurde von der Regierung v. Sallwürk strikt abgelehnt.

Aufgrund dieser Sachlage war der Beschluß der Volksvereine auf ihrer Versammlung
vom 20. Juni in Dettingen nicht mehr ernst zu nehmen. Aus Sulz waren trotz
aller Bemühungen von Bürgerwehrkommandant Uxküll-Güllenband nur 20 Leute
zum Ausmarsch bereit. Am 24. Juni mußten sich die Freudenstädter allein auf den
Weg machen249. Das Unternehmen endete kläglich. Horb sollte Treffpunkt aller
demokratischen Kämpfer sein. Man erwartete dort 400 Murgtäler und 350 Freudenstädter
mit Loßburgern. Während des Marsches nach Horb wurde bekannt, daß eine
Calwer Gruppe den Rückzug angetreten hatte und die Oberndorfer und Rottweiler
nicht nach Horb gekommen waren. Also kehrten auch die Freudenstädter wieder um.
Nur der Horber Oberamtsaktuar Franz Joseph Gerber war am 24. Juni mit 14 Männern
nach Baden aufgebrochen250. Betras Bürgerwehr muß außerdem als harmlos von
Regierungsseite betrachtet worden sein, da sie an den Fronleichnamsprozessionen des
Dorfes unbehelligt auftreten durfte251.

249 Rainer Schimpf (wie Anm. 154), S. 148 f.

250 Renate Karoline Adler, Horb am Neckar, in: Stätten der Demokratiebewegung 1848/49
in Baden Württemberg, Karlsruhe 1997, S. 272.

251 Nach einer Beschreibung der Ausgaben des Gemeinderechners Anton Hellstern, Schreiner,
im Rechnungsjahr 1849/50, trat die Bürgerwehr an der Fronleichnamsprozession auf und
erhielt im Ausgabenbereich Auf Kirchen und Schulanstalten 3 fl. 48 kr. für eine Zehrung.
GABet, Ausgabenverzeichnung nach Sachgebieten, S. 47

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