Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 131
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0143
Severin Beck und der Wehrsteiner Kreis

ernder Auseinandersetzung mit dem Erzähler, der Zeitung der Demokraten260. Die
Regierung ergriff die Initiative. Severin Beck meinte, gegen Lüge, Verleumdung und
Entstellung <...> geschmacklosen Gesalbader <...> habe er sich zu erwehren261. Er
griff folgende, offenbar ihn betreffende, Ereignisse auf,

1. eine „Affaire" in Hechingen,

2. die Dettinger Offiziersversammlung,

3. den Zug nach Stuttgart,

4. angebliche Rednerauftritte auf den Volksversammlungen in
Reutlingen und Gammertingen.

Als erfolgloser Revolutionär habe er Untersuchungen gegen sich zu gewärtigen,
doch glaubte Beck, <...> das Resultat derselben wird zu meinem Vortheile ausfallen
und mir glänzende Genugthuung verschaffen262. Severin Beck glaubte wohl, da er die
Reichsverfassung verteidigt hatte, sei ihm strafrechtlich kein Vorwurf zu machen.

6.1 Der Ankläger Josef Stroppel

Der Ankläger und Staatsanwalt Stroppel hatte sich vom Gerichtsaktuar, also einem
Gerichtsschreiber, im Laufe seines Lebens in hohenzollerisch-sigmaringischen, später
im Hof kammerdienst emporgearbeitet. Bis Ende April 1849 war Joseph Stroppel
Oberamtsaktuar in Ostrach. Er wurde am 28. April durch den Fürsten zum Regie-
rungs- Assessor und Staatsanwalt ernannt und gegenüber allen Amtern am 9. Mai
1849 in seiner Position gestärkt263. Er starb 1883 in Sigmaringen. In einem Nachruf
heißt es: Geboren zu Sigmaringen widmete er sich ziemlich spät den Studien an dem
Gymnasium Hedingen, am Lyceum in Konstanz und an der Universität Freiburg.
Nachdem er 1838 das Staats Examen in dem Justiz fache erstanden hatte, war er 12
Jahre lang Aktuar bei beinahe allen Oberämtern des früheren Fürstenthumes
Hohenzollern-Sigmaringen. Geboren wurde er in Sigmaringen am 5. Mai 18II264.

Der oben angesprochene Nachruf aus dem Bismark-Zeitalter bescheinigt ihm eine
große Popularität im 48er Jahr und erwähnt seine Stellung als Direktor des stürmischen
Landtages desselben Jahres. Dabei vergißt der Verfasser nicht zu erwähnen, daß
J. Stroppel seit seinem Jahr als Regierungsassessor und Staatsanwalt 1849 eine rasche
und glänzende Laufbahn genommen habe. Seit der Übernahme des badischen Strafverfahrens
wurde im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen ab dem 1. November
1848 die Bestellung eines Staatsanwaltes notwendig. Bald darauf wurde ein Gesetz
erlassen, daß ein rechtskundiges Mitglied der Regierung zugleich als Staatsanwalt
fungieren sollte265. Hierauf wurde am 28. April 1849 Aktuar Stroppel dazu bestellt

260 Rieber (wie Anm. 129), S. 43.

261 SB, Nr. 155, v. 9. 8.1849.

262 SB, Nr. 155, v. 9. 8.1849.

263 VAzBlS, Nr. 19, v. 13. Mai 1849, S.165, S. 171.

264 SB, Nr. 145, v. 26. 6.1883; zum Geburtsdatum StAS, Dep. 39, S a A 612.

265 Wilhelm Haase: in: ZHG 18 (1982) Rechtspflege in Hohenzollern, ZHG 1982, S. 152.

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