Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 134
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0146
Wolfgang Hermann

walt wird die fehlende Trennung der politischen Gewalten im Fürstentum erkennbar.
Das Oberamt Glatt erhielt Ausfertigungen dieses Beschlusses, um die politische Entscheidung
der Gemeinde Betra und dem Lehrer Severin Beck zu eröffnen.

Nachdem Severin Beck von seiner Suspendierung erfahren hatte und ihm die drohende
existenzielle Not vor Augen stand, entschloß er sich, beim Oberamt Glatt eine
Petition an den Fürsten selbst einzureichen276. In dieser unterzeichnet er als untertänigster
Lehrer Beck und weist damit sämtliche demokratischen und freiheitlichen
Denkweisen von sich. Hinsichtlich der ausgesprochenen Suspension erklärt er zu
Anfang: In dieser meiner traurigen, freilich selbst herbeigeführten Lage, wage ich es,
mein künftiges Schicksal der Gnade Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht anheimzustellen
. Danach nimmt er zum Protokoll der Anklagepunkte Stellung. Beruflicherseits
unterstreicht er seine unbeanstandete Tätigkeit als Lehrer in Betra, über seine politischen
Handlungen sagt er nachfolgendes:

1. Im Revolutionsjahr 1848 habe er versucht, seine Umgebung vom Aufruhr abzuhalten
, er habe sich keiner Partei angeschlossen.

2. Nachdem 1849 in Sulz und Horb Märzvereine gegründet wurden und die Propaganda
aus den umliegenden hohenzollern-sigmaringischen Orten zu ihm gelangt
waren, habe er sich engagiert. Eine wahre Vereinswut habe sich entwickelt, Beamte
seien mit den Bürgern zusammengetreten, um mit dem Wehrsteiner Märzverein die
Grundrechte zu realisieren und die Reichsverfassung zu verteidigen. Daher habe er
geglaubt, dem Märzverein guten Gewissens beitreten und die Vorstandschaft übernehmen
zu können.

3. Jedoch gab er an, den losgetretenen Strom nicht mehr zurückführen zu können.
Dies habe er versucht, indem er den Verein sowohl vom „Sigmaringer demokratischen
Verein", wie auch vom „Frankfurter Zentral- Märzverein" ferngehalten habe. Zuletzt
sei er selbst mit fortgerissen worden. Dann habe er bei sich beschlossen, eine Wiederwahl
auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung abzulehnen, allein ich wurde wiedergewählt
und nahm die Wahl aus Schwäche an.

4. Einmal soweit gekommen, habe er gedacht, auszuharren und die Gelegenheiten
abzuwarten, um Gesetzlichkeit und Ordnung durchzusetzen. In den Freischaren-
Zügen in Württemberg und dem Hechinger und Stuttgarter Zuge habe er größeres
Unheil verhütet.

5. Severin Beck wolle ohne Angst sprechen, er habe im guten Glauben gehandelt.
Ich taxierte andere nach mir und wurde betrogen.

6. Bittet er um die versöhnende Hand des Fürsten, denn er habe in jugendlicher
Verwirrung gehandelt: Ich habe freilich durch mein verkehrtes Wirken ebensoviel
geschadet als genutzt, allein ich bin jung und kann durch verdoppelten Fleiß und
Treue wiedergutmachen. Mit mir heben meine Gattin und drei Kinder zu der Gnade
Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht empor mit der unterthänigsten Bitte die Hände
.

7. Die Petition beschließt Severin Beck mit der Bitte, von einer Bestrafung abzusehen
, die Untersuchung niederzuschlagen, die Suspension aufzuheben und ihn an eine
andere Stelle zu versetzen.

276 StAS, Ho 235, Bd. 28, Abtl. I/Sekt. 11, Nr. 400, Severin Beck am 3. 9.1849.
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