Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 137
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0149
Severin Beck und der Wehrsteiner Kreis

Severin Beck durfte in Bachhaupten nicht als Lehrer tätig werden, wie die Landesregierung
am 11. März 1850 entschied. Deshalb richtete er von Bachhaupten aus am

1. Mai d. J. die ehrfurchtvollste Bitte um gnädigste Beschleunigung der Untersuchung,
die gegen ihn eingeleitet worden und ins Stocken geraten war. Er selbst betrachtete
sich noch als Betra zugehörig. In seinem Brief an die königliche Regierung in Sigmaringen
schildert er seine traurige Lage, da er zur Brotlosigkeit gezwungen worden sei.
Seit bald dreiviertel Jahren schmachte seine Familie. Er hoffe auf Gerechtigkeit und
Gnade, da er sich seit der Nichtanerkennung der Reichsregentschaft von Seite hoher
Regierung aller politischen Wirksamkeit enthalten habe und ich mich für alle Zukunft
deren enthalten werde. Sollte die Regierung seinem Wunsch nach rascher Wiederaufnahme
nicht nachgeben, so wolle höchstdieselhe <...> gnädig geruhen, entweder die
Permutation mit Lehrer Knaupp von Neufra unter den von hoher Regierung früher
gestellten Bedingungen zu genehmigen, oder mich in Betra unter denselben Bedingungen
wieder in Wirksamkeit treten zu lassen. Der Ton der Revolutionszeit war
gänzlich von ihm gewichen.

Ein Schreiben des Betraer Gemeinderats an den königlichen Kommissar in den
Fürstentümern Hohenzollerns, Herrn Regierungspräsidenten Freiherrn v. Spiegel-
Hochwarth, den suspendierten Lehrer Beck wieder in seine Stelle einzusetzen oder
vor Gericht zu stellen, mochte die jetzt preußischen Amtsträger in der königlichen
Regierung veranlassen, das Verfahren gegen Beck erneut aufzunehmen. Daraufhin
schrieb die königliche Regierung - es unterzeichneten deren Vertreter v. Sallwürk
(Regierungspräsident), Mock (Regierungsdirektor) und Horn (Regierungsrat) - an
den königlichen Kommissar. Dabei stellten sie von ihrer Seite das negative aufrührerische
Wesen des Lehrers während des Jahres 1849 vor allem dar285.

Neben den schon früher durch Staatsanwalt Stroppel festgehaltenen Beschuldigungen
gegen Severin Beck hoben die Regierungsvertreter hervor, dieser habe sich
während der Untersuchungen stets als ein Beschwichtiger bei revolutionären Umtrieben
dargestellt und sich Zeugen gegenüber als Nichtwisser gezeigt. Als Schuld legten
die Regierungsvertreter aus, was Beck als zum Schutze der demokratischen Errungenschaften
für nötig angesehen hatte, nämlich in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai
1849 von Empfingen aus mit sämtlichen Kräften des Oberamts Glatt gewaltsam das
hohenzollerische Militär vom Aufbruch aus Hechingen abzuhalten. Das Reichsministerium
hatte denselben befohlen.

Severin Beck habe sich außerdem in abfälliger Weise in einer Rede in Horb am 6.
Mai 1849 über die Geistlichkeit geäußert. Am 23. Juni habe er an den Lindenwirt
Scherer in Sulz geschrieben, dieser möge sich doch mit einigen Freunden in Betra im
Lehrerhause einfinden. Mit den entschiedensten Demokraten der Umgebung werde
man zur letzten und wichtigsten Verhandlung (und) zur Handlung kommen. Den
Brief habe Beck unterzeichnet mit Euer zum Sieg oder Tod entschlossener Beck. Nun
aber während der Untersuchung habe er erklärt, keinen anderen Zweck verfolgt zu
haben, als sich mit den Eingeladenen über die politischen Tagesbegebenheiten zu
besprechen.

285 StAS, Ho 235, Bd. 28, Abtl. I/Sekt. 11, Nr. 400, die Reg. (v. Sallwürk, Mock, Horn) vom

2. 8. 1850, wie Anm. 274.

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