Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 264
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2007/0276
Franz-Josef Ziwes

trolle gehörte. Die im Juli 1946 gegründete Gesellschaft war mit der Einziehung und
Verwaltung des im Zuge der politischen Säuberung beschlagnahmten Vermögens
sowie mit der Verwaltung des NS-Parteivermögens beauftragt. Diese eingezogenen
Vermögenwerte wurden später zu Gunsten des Sondervermögens für die Wiedergutmachung
verwertet. Die Verwaltung des Wiedergutmachungsfonds oblag ebenfalls
der WVT; sie durfte jedoch nicht über die Mittel des Fonds verfügen, sondern zahlte
sie auf Anforderung des Landesamtes für Wiedergutmachung lediglich aus6.

Parallelüberlieferungen zu den Wiedergutmachungsakten des Landesamts finden
sich in den Einzelfällen, die vor den Wiedergutmachungsausschüssen der Amtsgerichte
verhandelt wurden. Diese sind allerdings nur in zwei Splitterbeständen für die
Amtsgerichte Hechingen und Nagold erhalten. Wesentlich mehr ins Gewicht fallen
die rund 1300 Akten der Entschädigungskammer des Landgerichts Tübingen, die erst
2004 bzw. 2005 in das Staatsarchiv Sigmaringen übernommen werden konnten.
Gleichwohl bleiben auch diese Prozessakten in ihrem Aussagegehalt in der Regel hinter
dem zurück, was die eigentlichen Entschädigungsakten des Landesamts für die
Wiedergutmachung bieten.

Generalakten, die Auskunft über die Errichtung, personelle Zusammensetzung,
Organisation und Aufgabenerledigung des Landesamts für Wiedergutmachung
Tübingen in den ersten Nachkriegs jähren geben könnten, sind leider nur in sehr
bescheidenem Umfang erhalten geblieben7. Das mag daran liegen, dass das Landesamt
lange Zeit keine eigenständige Behörde, sondern lediglich als - meist ungeliebtes
und in einem Barackengebäude untergebrachtes - Referat in eine Abteilung des Ministeriums
integriert war. Nicht erbaulicher sieht es auf der nachgeordneten Ebene in
den Landkreisen aus. Von diesen sind nur wenige Einzelakten, in denen die Tätigkeit
der Kreisbetreuungsstellen für die Opfer des Nationalsozialismus bzw. der Amter für
Wiedergutmachung dokumentiert ist, in das Staatsarchiv gelangt. So weit überschaubar
, beschränken sich diese seltenen Akten auf die Bestände der Landratsämter Balingen
, Hechingen, Münsingen, Ravensburg, Reutlingen und Sigmaringen.

Erste Maßnahmen zur Betreuung und Versorgung von NS-Opfern liefen auf lokaler
Ebene bereits im Juni 1945 an. Damals verlangte der französische Militärgouverneur
des Kreises Ravensburg vom Landrat eine Liste mit den Namen derjenigen deutschen
Staatsangehörigen, die im Besitz eines Entlassungsgescheines eines Konzentrationslagers
waren8. Die Betroffenen, deren Gesundheitszustand und Wohnverhältnisse
anzugeben waren, sollten wie Deportierte der Vereinten Nationen behandelt werden
und erhöhte Lebensmittelrationen erhalten. Der Befehl wurde im August dahingehend
präzisiert, dass nur politische, nicht aber kriminelle Häftlinge erfasst werden

6 Zur Vermögenskontrolle in Württemberg-Hohenzollern sowie zur WVT vgl. Franz-Josef
Ziwes: Öl für den Endsieg. Das Unternehmen Wüste in der Überlieferung des Finanzministeriums
Württemberg-Hohenzollern. In: Archivnachrichten. Landesarchiv Baden-Württemberg.
Sondernummer September 2005. S. 28-30.

7 Zum Innenministerium vgl. StA Sigmaringen Wü 40 T 31 Nr. 126-137; zum Arbeitsministerium
vgl. StA Sigmaringen Wü 180 T 1 Nr. 177; Staatskanzlei StA Sigmaringen Wü 2 T 1 Nr.
1433-1434.

8 StA Sigmaringen Wü 65/26 T 11 Nr. 189, Schreiben vom 18. Juni 1945.
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