Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
43(128).2007
Seite: 265
(PDF, 57 MB)
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Unrecht nach Kräften wiedergutmachen

sollten9. Auf Vorschlag des Vertrauensmanns der politischen KZ-Häftlinge in
Ravensburg, Georg Bennek, wurden im Oktober durch den Kreismilitärgouverneur
Richtlinien über die einheitliche Betreuung der KZ-Häftlinge im Kreisgebiet erlassen.
Demnach waren alle deutschen Staatsangehörigen, die aus politischen Gründen länger
als drei Monate in einem KZ interniert waren, in der Behandlung den Angehörigen
der Vereinten Nationen gleichzusetzen. Sie sollten bei der Wohnungsvergabe
bevorzugt behandelt und ihrem früheren Beruf oder Können entsprechend in
Arbeitsplätzen untergebracht werden. Jeder politische Häftling erhielt zudem einen
Ausweis in deutscher und französischer Sprache, der ihn als solchen legitimierte. In
jeder Gemeinde waren die politischen Häftlinge unter Angabe der Inhaftierungsgründe
listenmäßig zu erfassen. Ausdrücklich ausgenommen waren Insassen, die als
Kriminelle oder als asoziale, arbeitsscheue Elemente in KZ-Lagern interniert waren.
Als Koordinator für Eingaben und Beschwerden der Häftlinge gegenüber den Behörden
wurde der bis dahin als Vertrauensmann der politischen Häftlinge in Ravensburg
wirkende Georg Bennek zum Vertrauensmann des gesamten Kreises bestimmt10.

Seit Dezember 1945 liefen auch auf Landesebene Bemühungen zur Koordination
der Hilfsmaßnahmen für die Opfer des Nazi-Systems an. Die zunächst in der Landesdirektion
des Innern - dem späteren Innenministerium - zuständige Abteilung IX,
Wohlfahrtswesen, forderte per Runderlass vom 12. Dezember 1945 ebenfalls Listen
von Opfern des Nationalsozialismus an. Auf deren Grundlage sollten Hilfsmaßnahmen
der Schweizerischen Kommission für Deutschlandhilfe durch die Betreuungsstelle
für die Opfer des Nazi-Systems Süd-Württemberg in Tübingen koordiniert werden11
. Diese Betreuungsstelle, ursprünglich als Selbsthilfeorganisation ehemaliger
politischer Häftlinge ins Leben gerufen, wurde zum 1. März 1946 offiziell als eine der
Landesdirektion des Innern angeschlossene „Landesstelle für die Betreuung der Opfer
des Nationalsozialismus" in Tübingen eingerichtet. Ihr oblag die soziale Betreuung
der politischen Opfer, die Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen, insbesondere
auch bei Wiedergutmachungsmaßnahmen12. Zur Unterstützung der Arbeit der
Landesbetreuungsstelle wurden bei einigen Schwerpunkt-Landratsämtern Kreisbetreuungsstellen
mit Zuständigkeiten auch für benachbarte Kreise eingerichtet. Als vor-
dringslichste Aufgabe wurde die Erfassung und Überprüfung der in Betracht kommenden
Personen sowie deren Ausstattung mit Ausweisen angesehen.

Wer als Opfer des Nationalsozialismus galt, war in den Richtlinien der Landesstelle
festgelegt, die im Juni 1947 nochmals leicht modifiziert wurden. Opfer waren dem-

9 StA Sigmaringen Wü 65/26 T 11 Nr. 189, Schreiben vom 7 August 1945.

10 Ebd. Schreiben vom 24. Oktober 1945; Protokoll des über die Verhandlung des Vertrauensmanns
der politischen KZ-Häftlinge, Georg Bennek, mit dem Herrn Militär-Gouverneur von
Ravensburg am 18.10.1945; Entwurf eines Schreibens des Landratsamts Ravensburg vom
6. März 1946.

11 StA Sigmaringen Wü 40/T 31 Nr. 135/7, Runderlass vom 12. Dezember 1945.

12 Ebd. Nr. 135/20 Runderlass IX 1429 vom 13. April 1946, hier im Entwurf vom 28. März
1946. Leiter der Betreuungsstelle war der Dachau-Häftling Wilhelm Baudermann, ehemals
KPD-Mitglied und Gewerkschaftsfunktionär, der die Verwaltungskosten der Betreuungsstelle
bis dahin aus eigener Tasche finanziert hatte. Vgl. StA Sigmaringen Wü 40/T 31 Nr. 135/33.

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