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Unrecht nach Kräften wiedergutmachen
POLITISCH VERFOLGTE
Mit 71 % stellten die poltisch Verfolgten bis Mitte des Jahres 1952 die weitaus
größte Gruppe unter den Antragstellern in Württemberg-Hohenzollern dar21. In
Georg Bennek, dem Leiter der Kreisbetreuungsstelle in Ravensburg, haben wir
bereits einen von ihnen kennen gelernt. Bennek war als Redakteur des sozialistischen
Freiheitsverlags in Breslau sowie als Gewerkschaftsführer für Ober- und Niederschlesien
am 3. März 1933 verhaftet worden und bis zum 10. April 1934 in Haft,
zunächst in Ratibor, später im KZ Esterwegen. Nach vorübergehender Arbeitslosigkeit
wurde er zur Oderumlegung zwangsverpflichtet, bevor er im Januar 1939 als
Schlosser bei der Firma Escher-Wyss in Ravensburg unterkam. Im Juni 1942 wurde
er zur Organisation Todt dienstverpflichtet. Benneks Wiedergutmachungsantrag
wurde zügig und ohne größere Schwierigkeiten bearbeitet. In zwei Teilbescheiden
wurde ihm zunächst eine Haftentschädigung für 13 volle Monate in Höhe von 1950
DM gewährt (das entsprach dem stets üblichen Satz von 150 DM für jeden Haftmonat
) und schießlich 4300 DM für Verdienstausfall22. Der Fall kann als typisches
Muster für die Entschädigung der politisch Verfolgten betrachtet werden, die als einflussreichste
Opfergruppe in den Wiedergutmachungsgremien vertreten waren und
ihre Interessen - oft auch in Konkurrenz zu anderen Geschädigten - am ehesten
duchzusetzen vermochten.
Natürlich finden sich unter den politisch Verfolgten auch prominente Geschädigte
. So etwa der populäre Reutlinger Oberbürgermeister und Bundestagsabgeordnete
Oskar Kalbfell. Seine Akte ist äußerst dünn. 1947 hatte Kalbfell bei seiner Kreisbetreuungsstelle
einen Antrag auf Entschädigung für zwei Monate Haft im Lager Heuberg
gestellt, die Sache später aber nicht mehr weiter verfolgt. Selbst der schriftliche
Hinweis auf die drohende Fristverstreichung nach dem Landesentschädigungsgesetz
wurde von ihm ignoriert. 1959 wurde er durch das Landesamt für die Wiedergutmachung
auf das Versäumnis aufmerksam gemacht. Es sei indessen kein Problem, den
Antrag von 1947 als Antrag auf Entschädigung zu werten. Mit dem Briefkopf des
Oberbürgermeisters bedankte sich Kalbfell höflich für die liebenswürdige Unterrichtung
, erklärte aber, dass er auf Ansprüche verzichte. Die Akten können in meiner
Sache abgeschlossen werden. Seltsamerweise vermerkte der Bearbeiter auf dem
Schreiben, dass der Antragsteller fernmündlich angekündigt habe, obige Erklärung
durch ein zweites Schreiben interpretieren zu wollen. Ein zweites Schreiben findet
sich in der Akte nicht. Wohl aber der Schlussbescheid des Landesamts, in dem Kalbfell
knapp zwei Monate nach seinem Verzicht 300 DM als Haftentschädigung zuerkannt
wurden. Auf die Bitte, seine Kontonummer schriftlich mitzuteilen, reagierte er
nicht. Stattdessen ließ er telefonisch durch seine Sekretärin ausrichten, man möge den
Betrag bar an eine Reutlinger Adresse anweisen, was dann auch prompt geschah23.
21 Als Grundlage vgl. die Statistik des Landesamts für Wiedergutmachung, Tübingen vom
29.7.1952, Stand: 30.6.1952 in StA Sigmaringen Wü 120 T 4 Nr. 384.
22 StA Sigmaringen Wü 33 T 1 Nr. 1635.
23 Ebd. Nr. 2370.
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