Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 44
(PDF, 60 MB)
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Andreas Zekorn

12. ZWEI THESEN AUS DEN UNTERSUCHUNGEN

1. Im Untersuchungsgebiet lassen sich früh belegte Gräberfelder aus dem 6. Jahrhundert
ausschließlich mit -ingen-Orten in Verbindung bringen. Die Fundbelege für
-heim-Orte datieren sämtlich in das 7. oder gar 8. Jahrhundert, ihre Namen gehören
einer jüngeren -heim-Namensschicht mit Lagebezeichnungen an, und die Orte sind in
einem bestimmten Raum konzentriert. Dieser Befund erscheint relativ deutlich und weniger
zufällig, etwa wegen des ausgewählten Raums. Über die Hintergründe kann nur
spekuliert werden. Da die Orte um die spätere Stadt Schömberg sich durch eine besondere
Lagebezogenheit auszeichnen, verweist dies vielleicht auf eine herrschaftlich gelenkte
Besiedlung im Rahmen einer neuartigen,fränkisch beeinflussten Grundherrschaft
. Hier könnten genauere Vergleiche mit anderen Siedlungsräumen weiterführen
.

2. Bei der Gründung der -ingen-Orte im Gebiet des heutigen Zollernalbkreises spielten
neben landwirtschaftlichen, wahrscheinlich verkehrsgeographische Gesichtspunkte
eine Rolle, die anderswo bei -heim-Orten ins Spiel kommen. Dies zu erklären bedarf
ebenfalls weiterer überregionaler Vergleiche.

Insgesamt zeigt diese lokale Studie, dass die Besiedlung einzelner Räume unterschiedlich
verlaufen konnte, wie der Vergleich mit dem Breisgau nahe legt. Hier waren die
-ingen-Orte eher siedlungsgünstig, von landwirtschaftlichen Interessen bestimmt angelegt
, die -heim-Orte hingegen eher verkehrsgünstig. Im Zollernalbkreis liegt dagegen
ein anderer Befund vor, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Befunde
aus dem Breisgau in allen Fällen auf andere Gebiete übertragbar sind, was freilich auch
nicht behauptet wurde. Einfache Gleichsetzungen, dass -ingen-Orte eher siedlungsgünstig
, landwirtschaftlich orientiert oder -heim-Orte eher verkehrsgünstig lägen, wie
dies im Breisgau offenbar der Fall war, scheinen sich zu verbieten.

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