Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 75
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2009/0079
Die jüdische Gemeinde Dettensee

Im Jahre 1792 lebten 18 Individualsteuerpflichtige in Dettensee. Davon waren 2wei mit
ihrer Einschätzung nicht einverstanden und beklagten sich über die zu hohe Steuerlast.
1824 hatte sich die Zahl der Steuerpflichtigen auf 31 Personen erhöht, die zusammen
ein Vermögen von 18000 fl. besaßen, wobei das größte Vermögen mit 2500 fl. und das
kleinste mit 150 fl. (dem obengenannten Mindestbetrag) bewertet wurde. 1828 hatte
sich bei gleicher Vermögensspanne das Gesamtvermögen auf 14800 fl. verringert114.

5.4 Probleme und Missstände

Das Kloster Muri betrieb seit ca. 1720 durch die Bereitstellung von Wohnraum eine
Vergrößerung der jüdischen Gemeinde in Dettensee. Der Bevölkerungszuwachs war
auch mit manchem Ärger verbunden. Im Jahre 1753 konnte der aus Wallhausen stammende
Abraham Marx das 1749 beschlossene Einzugsgeld nicht vollständig bezahlen.
Er war um 45 xr. im Außstandt verhüben. Bei dem handgreiflich ausgetragenen Streit um
den Restbetrag wurde der Beklagte vom Crumme[n] Jud nahmens Hirsch in den Bahngethanm.
Daraufhin wurde der Grumme Jud, damals auch Vorsänger und Armenpfleger der Gemeinde
, von der Herrschaft aufgefordert, diese Maßnahme zurückzunehmen. Weiter
heißt es aber, dass er in frecher weyße dißes Verboth verachet und auf seinen erkenten Bahn beharret
. Der Streit endete für etliche der alteingesessenen Juden mit einer juristischen Niederlage
. Der Crumme Jud wurde seines Amtes als Armenpfleger enthoben und hatte eine
Strafe von 15 fl. zu bezahlen. Weitere acht Juden wurden mit je 2 fl. bestraft, gleichzeitig
machte die Herrschaft unmissverständlich klar, dass eine Ausweisung nur von ihr ausgesprochen
werden könne116. Vermutlich war das Gerücht vom Juli 1755, nach dem
sich der hiesige Schut^ude Abraham Marx mit Diebs und anderem Gesindel einlasse, eine Retourkutsche
seiner Glaubensgenossen, denn er gab zu Protokoll, die Anschuldigung beruhe
darauf, dass er mit den anderen Dettenseer Juden im Missverständnis lebe117. Hans
Bach berichtet, allerdings ohne bisher nachvollziehbare Quellenbelege118, dass sich 1755
in der Gegend um Sulz Räuberbanden gebildet hatten. Damals wurden von der württembergischen
Polizei fünf Juden festgenommen und nach Sulz ins Gefängnis abgeführt
. Offenbar hatten die als „Diebe und Gauner" bezeichneten Personen zeitweise in
Dettensee gewohnt. Es stellte sich später heraus, dass drei Juden ganz unschuldig waren.
Ob und in welchem Zusammenhang die Tatsache steht, dass im März 1755 drei Juden,
wohl in Sulz, gehängt wurden, müsste noch näher erforscht werden.

114 StAS, Ho 201 T 1 Nr. 805 (wie Ahm. 111), Steuerwesen (1792-1854).

115 Der „Bann" bedeutete faktisch die Ausweisung von Abraham Marx aus Dettensee.

116 StAS, Ho 163 T 3 Nr. 127 (wie Anm. 106), Einzugsgelde (1753).

117 StAS, FAS DS 27 T 1 Nr. 74.10: Vereinigte Herrschaft Glatt justizsachen. Verschiedene Aufzeichnung
über die Dettenseer Juden (1733-1769).

118 Bach, Familie (wie Anm. 69).

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