Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 76
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Herbert Zander

Auch mit der christlichen Bevölkerung war das Zusammenleben nicht immer konfliktfrei
. Die Zeit von 1667, als man sich wegen eines eher harmlosen Nachbarschaftsstreites
darüber, dass die Jüdin119 Holz gestohlen habe, was diese aber bestritt, an die
Obrigkeit wandte, waren lange vorbei120. Im Jahr 1763 bestrafte die Herrschaft mehrere
Juden und verwarnte die übrigen, wie Spier schreibt, weil sie sich: in höchst sträflicher Weis
erfrecht haben, mitVferdten, Gaisen und Vieh die Wayd %u gebrauchen, verbottene Wege %um Reiten
und häufen %u benutzen, an Sonn- und Feiertagen mit Aushenkung allerlay Häuten und Wäschen
und sonstigen ^erschiedentliche Ungebühren auszuüben, auch %um Schaden der Gn. Herrschaft und
der Unterthanen in großer Anzahl Geflügel ^uhaltenxlx.

Die Ursache für die geschilderten Missstände ist vermutlich in der Person des Paters
Fintan Guntlin zu suchen122. Guntlin war seit 1733 als Statthalter und Ökonom für das
Kloster tätig und wurde am Anfang seiner Tätigkeit für seine Tatkraft und Umsicht gelobt
. Im höheren Alter hatte der in Glatt wohnende, den Beschreibungen nach kauzig
gewordene Pater aber wohl nicht mehr die Kraft, für geordnete Zustände zu sorgen.
1764 machte sich die Herrschaft daran, dem Recht wieder Geltung zu verschaffen. Am
9. Januar dieses Jahres wurde die gesamte Judenschaft zusammengerufen123. Mit einer
Liste von 12 Fragen wurde jedes Familienoberhaupt persönlich befragt bzw. verhört124.
Gerechtfertigt wurde die Befragung damit, dass es seit einigen Jahren zur häufigen Übertretung
und Missachtung der herrschaftlichen Anordnungen gekommen sei. Diese eingerissene
Unordnung wolle man nicht länger dulden und mit geeigneten Maßnahmen die
herrschaftlichen Anweisungen wieder durchsetzen.

119 Die Formulierung deutet darauf hin, dass zu dieser Zeit nur eine jüdische Frau in Dettensee
lebte.

120 Gemeindearchiv Nordstetten, ehem. Schlossakten Band 1 (wie Anm. 50), S. 343.

121 Spier, Dettensee (wie Anm. 107), Teil 2.

122 Geb. am 23. Juli 1681 in Lachen, Kanton Zug, gest. am 11. November 1766 in Glatt: Kiem,
Muri-Gries (wie Anm. 18), Bd. 2, S. 498.

123 StAS, Ho 163 T 3 Nr. 112 (wie Anm. 47), 1. Durchgang mit der dahisiger Judenschafft (9.1.1764).

124 Die Fragen lauteten, in modernes Deutsch übertragen: 1. Was ist sein Familienstand? — 2. Wie
viele Kinder hat er? — 3. Was ist die Erwerbsgrundlage der Familie? - 4. Seit wann wohnt er in Dettensee
? - 5. Unter welchen Bedingungen wurde er in Dettensee aufgenommen? — 6. Besitzt er einen
Schutzbrief? Wenn ja, solle er diesen vorlegen. — 7. Hat er sich bisher gesetzestreu verhalten? - 8.
Wie hoch ist der jährliche Betrag für Schutzgeld und Miete? — 9. Hat er noch selbst aufgewandte Bau-
und Reparaturkosten oder sonstige Forderungen an die Herrschaft? — 10. Hat er gesuchten fremden
Personen Unterschlupf gewährt? -11. Welche christliche Frau arbeitet für ihn als Sabbat-Magd, und
wie endohnt er sie? - 12. Weiß er von Gesetzesüberschreitungen innerhalb der jüdischen Gemeinde,
und hat diese angezeigt?

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