Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 81
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2009/0085
Die jüdische Gemeinde Dettensee

Es handelt sich dabei sowohl um die Kurz- als auch um die Langfassung des Judeneides,
die aus dem Jahre 1664 stammen und bis 1715 auch für die Dettenseer Juden gültig
waren.
Juden aydt.

Derjud soll die gerechte band mit bedeckhtem haubt auf das her\ legen, und also sprechen: „Ich jud
schwöhre und bezeuge in mein seel bey dem ewigen Gott Adonay, das ich das, so mirje\ undt vorgeleßen,
und mit Worten berichtet bin, trewlich, ohn falsch voll %ihen, steth und vösst halten will, wo Ich aber in
dieser sach schuldig, oder unrecht hab, einig unrecht, falsch oder betrug brauchen, so sej ich ewiglich
verßuecht und sollen über mich gehen alle verfluechungen, die in dem gesä^Moysi und den propheten
geschrieben sein, allso helf mir, daß alles und jedes der wahr ewig GottAdonay, undt niemandts anderes
Amen. Das werde wahr"

Juden aidt, dessen formb unndt ordtnung. [etc.]
So einem juden ein aydt aufgelegt wirdt, soll er %uvor, ehe er den ayd thut, vor banden undfür äugen
haben ein buch, worinnen die gebott Gottes, die dem Moysi auf dem berg Sinay von Gott geschrieben,
gegeben seindt, und mag darauf der richter den Juden anreden und beschwehren mitfolgendten Worten:
„Jud, ich beschwehre [beschwöre] dich bey dem einigen lebendigen und allmächtigen Gott, Schöpfern der
himmeln und des erdtreichs und aller ding, und bey seinem Torach unndgesäfy das ergab seinem
knechtMose auf dem berg Synai, das du wollest wahrlichen sagen, ob dißgegenwärtig buch, seyhe das
buch darauf ein jud einem Christen od[er] einem juden einen rechten gebührlichen aydt thun und vollbringen
möge und solle. "So dann d[er]jud auf solche beschwehrung, bekent und sagt, daß es dasselbe
buech seye, so haltet ihme der richter weiter für diese worth und ermahnung. „Jud, ich verkünde dir
wahrhaftig, daß wir Christen anbetten denjenig, allmächtigen und lebendigen Gott, der himmel und
erdten und alle ding erschaffen hat, und das wir, ausserhalb ihme kein anderen Gott haben, ehren,
noch anbetten. Dises sage ich dir darumb und aus dieser uhrsach, daß du nit meinest und darfür halten
mögest, daß wir Christen eines ohnrechten glaubens wären und frembde götter anbetten, das doch nit ist.
Und darumb, seithemahlen das die Nesie oder haubtleüth des volcks Israel schuldig gewesen seind %u
halten, das, so sie geschwohren betten den männern von Giphan, die doch dienten den frembden göttern.
Vielmehr bistu schuldig uns Christen, als denen die da anbetten einen lebendigen und allmächtigen Gott,
%u schwehren und %u halten einen wahrhaftigen unbetrüglichen aydt. Darumben, jud, frag ich dich, ob
du das glaubest, daß einer schändet und lästeret den allmächtigen Gott, indeme er schwehret einen falschen
unnd ohnwahrhaften aydt?" Wann derjud spricht: ,ja", so spricht der richter: „Jud, ich frage
dich ferner, ob du aus wohlbedachtem muth und ohne alle arglist und betrüglichkeit den einigen, lebendigen
und allmächtigen Gott wollest anrufen, %u einem %eugen der Wahrheit, daß du in dieser sach, darumb
dir ein ayd auferlegt ist, keinerley ohnwahrheith, falsch- oder betrüglichkeit reden oder gebrauchen
wollest in keinerley weis?" Wann d[er] jud spricht: Ja", so soll der jud seine rechte band bis an den
Knorren146 legen, in das vorgemeldte buech und nemblich auf die worth des gesätes und gebott Gottes,

146 Möglich: Handgelenk, Knoten oder Knopf.

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