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Herbert Zander
könne man ihnen das Recht, sich zu beschweren nicht untersagen. Zu den vorgebrachten
Beschwerden bezüglich der Renovierung und Erweiterung der Wohnungen und der
Trennung der Kinder nach Geschlechtern gab er die Anweisung: Wo immer möglich, möchte
[ich] abgeholfen wißen. Bei den übrigen Punkten wünschte er eine nochmalige Prüfung des
Sachverhaltes oder die Belassung auf dem alten Stand.
Den Juden, die um Streichung der Ausweisungsklausel (ohne Grund) aus den Schutzbriefen
gebeten hatten, erteilte der Fürstabt eine eindeutige Absage. Er schrieb, dass er
nicht gesinnet sei, in den der Judenschaft zu erteilenden Schutzbriefen Änderungen vorzunehmen
. Dass der Austreibungspassus überhaupt zu einem Thema wurde, verdankt
er vermutlich dem damaligen Dettenseer Schultheiß Johannes Pfeffer, der, sehr zum
Arger der Juden, den besagten Passus mit einer gewissen Schadenfreude öffentlich
machte, was die Juden als geschäftsschädigende Äußerung betrachteten253. Gleicher Meinung
war auch der Fürstabt Gerold IL, der Anweisung gab, dass der Schultheiß das für
die Juden schädliche Viauderwerk künftig zu unterlassen habe.
Zum Schluss gab er der Verwaltung vor Ort den Rat, sich menschenfreundlich zu
verhalten, wenn dies ohne Nachteil der eigenen Interessen möglich sei, und den Juden
auch Gutes zu erweisen. Damit wollte er, wie er schrieb, vor allem eventuell durch die
Juden angestrengte kostspielige und langwierige Prozesse vermeiden.
Vermutlich auf die Anweisung des Fürstabtes wurde nach 1782 ein weiteres herrschaftliches
Gebäude errichtet. Am 9. Februar 1782 ließ das Kloster einen Kostenvoranschlag
für das neue Judenhaus mit fünf Wohnungen erstellen254, zu erbauen in der
Länge von 42 Schuh und einer Breite von 29 Schuh (ca. 12x8 m). Die Materialkosten
für Zimmermanns-, Maurer- und Steinmetzarbeiten beliefen sich demnach auf 136 fl.
56 xr. Dieses neue Gebäude konnte die Wohnungssituation jedoch nicht merklich verbessern255
. Einen Einblick in die kaum mehr menschenwürdige WohnungsSituation der
Dettenseer Juden bietet nachfolgender Auszug aus einer umfangreichen Bittschrift256
an den Murischen Statthalter in Glatt, die der württembergische Kanzleiadvokat Dr.
Müller im Jahre 1796 im Auftrag der Judenschaft verfasst hatte:
253 StAS, Ho 163 T 3 Nr. 112 (wie Anm. 47), Bittschrift an den Fürstabt in Muri (7.9.1781).
254 StAS, Ho 201 T 1 Nr. 68: Fürstliches und preußisches Oberamt Glatt. Baukonzessionsgesuche
(1782,1804, Judenhaus) mit Bau- und Lageplänen (1769-1848).
255 Das Datum der Fertigstellung des Gebäudes anhand der Jahresrechnungen ist nicht möglich,
denn die aufgeführten Handwerkerrechnungen sind im fraglichen Zeitraum nicht nach Objekten,
sondern nach der Art der handwerklichen Leistungen in den Jahresrechnungen zusammengefasst.
Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich dabei um das kleine Judenhaus %u drei Wohnungen: StAS,
Ho 201 T 1 Nr. 99: Fürstliches und preußisches Oberamt Glatt. Brandversicherungssachen von Det-
tensee (29.5.1805).
256 StAS, Ho 163 T 3 Nr. 112 (wie Anm. 47), Bittschrift an Statthalter in Glatt (2.6.1796); Siehe
auch: Kuhn-Rehfus, Juden in Hohenzollern (wie Anm. 63), S. 45.
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