Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 150
(PDF, 60 MB)
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Rolf Vogt

Dem Leserbriefschreiber wurde widersprochen, aber die Antwort klingt halbherzig.
Die Akkordarbeit kann der Konkurrent wegen nicht aufgegeben werden, hieß es fast zwei Wochen
später in einem zweiten Leserbrief in den Hohenzollerischen Blättern. Den Arbeitern
sei mit der Arbeitszeitverkürzung auch nicht am Lohn gekürzt worden. Der Schreiber war
allem Anschein nach ein Mann aus der Führungsetage von Baruch. Viele Arbeiter würden
den Verzicht auf Akkordarbeit auch nicht wünschen, glaubte er56. Bei Baruch bestimmte
der Akkord in Weberei, Zettlerei und Spulerei den Rhythmus der Arbeit.

Arbeiter der Schuhfabrik Wolf in Schlatt. Foto: Bildband Schlatt

Einblick in den Arbeitsalltag gewährt auch die Centraistelle: Die Fabrikbesitzer würden
den Arbeitern mehr und mehr ihre Vor- und Nachmittagspausen streichen, berichtete
sie 190757. Die Mittagspause dauerte meist eine Stunde, vorher und nachher liefen
die Maschinen ohne Unterbrechung. Die Arbeiter aßen und tranken seitdem ihr Frühstück
und ihr Nachmittags-Vesper bei laufenden Maschinen. Das ging nicht immer gut.
Die Klagen über Ware, die durch Speisereste verdorben war, hätten zugenommen,
wusste die Centralstelle. In so einem Fall hatte der Arbeiter umsonst geschafft und
musste schlimmstenfalls noch das Material ersetzen.

Als Edmund Schieies Hohenzollerische Schuhindustrie AG im Januar 1910 in der
Filiale in Boll die Samstags-Mittagspause auf 30 Minuten zusammenstrich, weil um 16
Uhr, wenn die Frauen Feierabend hatten, für alle die Arbeit zu Ende sein sollte, fühlten
sich einige Arbeiter ausgenutzt. Sie klagten darüber in einem Leserbrief an die Hohenzollerischen
Blätter. Die Schuhindustrie AG erwiderte, die neue Mittagspause im ausdrückliche
[n] Uebereinkommen mit unseren sämtlichen Arbeitern in Boll festgesetzt zu haben58.

56 Hz. Bl. Nr. 74/13.05.1890.

57 Jahresbericht 1906/07 S. 54.

58 Hz. Bl. Nr. 10/14.01.1910, 11/15.01.1910.

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