Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 153
(PDF, 60 MB)
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Talmi-Kultur und Klassen-Gegensätze

Stadtverordnetenversammlung den Satz auf 2,60 Reichsmark für männliche, 1,80 für
weibliche Tagelöhner sowie 1,90 und 1 Reichsmark für männliche und weibliche Jugendliche
unter 16 Jahren66. Ein erwachsener männlicher Tagelöhner hätte damit bei
durchgehender Beschäftigung in zwei Wochen mit zwölf Arbeitstagen 31,20 Mark verdienen
können.

Zwei Wochen mit zwölf Arbeitstagen waren der Zeitraum, in dem damals gerechnet
wurde. Ausgezahlt wurde beispielsweise bei Baruch in der Friedrichstraße jeden zweiten
Freitag. Das Geld kam mit Kutsche aus der Stadt, die Arbeiter standen Schlange. Ein
Büroangestellter las Namen und Betrag vor, und Fabrikdirektor Adolf Baruch junior
zählte Mark und Pfennige auf den Tisch. Eine Woche galt als fälliger Arbeitslohn, die
andere war Vorschuss67. Die Zeremonie scheint patriarchalisch alt und ist doch ehrenwert
sozial. Kaum ein Arbeitgeber heute gibt den halben Lohn als Vorschuss.

Was Adolf Baruch auf den Tisch legte, waren nach den „Erzählungen", die der Rangendinger
Josef Dieringer 1952 niedergeschrieben hat, bei einem Weber 18 bis 25,
höchstens 28 Mark in zwei Wochen, nach der Erinnerung von Webmeister Otto Lutz
lag der Durchschnittsverdienst vor dem Ersten Weltkrieg zwischen 20 und 25 Mark, 30
bis 32 Mark seien „das Höchste" gewesen68.

Die Centralstelle nannte 1906 als zweiwöchentlichen Durchschnittsverdienst von
Männern in den Fabriken bei Hechingen 33 bis 45 Mark und für Frauen 20 bis 26 Mark69.
Spitzenverdienste waren danach 30-40 Pfennig pro Stunde 1899 und 40 bis 50 im Jahr
191470. Auf zehn Stunden und zwölf Arbeitstage hochgerechnet, ergäben sich 48 bis
60 Mark. Ein Textilarbeiter bekannte in einer Gewerkschaftsversammlung Anfang 1906,
manchmal schon 69,50 Mark nach Hause gebracht zu haben. Damit sei er %ufrieden7K

Aufsehen erregte zu gleicher Zeit der Fall eines Hechinger Webers, der in zwei Wochen
77,50 Reichsmark verdient hatte. Die Summe wurde ausdrücklich als gutefr] Lohn
bezeichnet. Die Centralstelle fügte hinzu, der Mann habe acht Webstühle auf einmal
bedient72.

66 Jahresbericht 1905/06 Anlage XVIc, 1910/11 S. 166. StadtAH, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
09.07.1908.

67 Aufzeichnungen Baruch (wie Anm. 5). Ergänzungsbericht [I] S. 3. Otto Werner: Der Fall Adolf
Baruch jun. und die Folgen. In: HH 50 (2000) S. 36-40, hier S. 36.

68 Aufzeichnungen Baruch (wie Anm. 5). Ergänzungsbericht Dieringer S. 3.

69 Jahresbericht 1905/06 S. 73.

70 Jahresbericht 1899 S. 20,1904 S. 24,1906/07 S. 48 (dort 44 Pfennig Spitze), 1910/11 S. 152,160,
1913/14 S. 106-108. Der im Jahresbericht 1898 S. 19 genannte Spitzenverdienst von sieben Mark täglich
für Männer und 3,50 für Frauen wird nie wieder genannt und erscheint unwahrscheinlich. Der
Stundenlohn entspräche 42 bis 84 Mark in zwei Wochen. Vgl. Otto Werner: Chronik der Arbeiterspeiseanstalt
und des Marienheims (wie Anm. 46) S. 6.

71 Hz. Bl. Nr. 24/30.01.1906.

72 Hz. Bl. Nr. 21/26.01.1906. Jahresbericht 1905/06 S. 71. Vgl. Walter Sauter: Der Index zu den
Hechinger Zeitungen 1829-1970 (wie Anm. 4) S. 1301.

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