Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
45(130).2009
Seite: 308
(PDF, 60 MB)
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Neues Schrifttum

im Laufe der Zeit erhöhte oder die Anzahl der Abgeordneten, die auf die einzelnen
Landtage deputiert wurden, variierte.

Der zentrale Beitrag der Studie besteht in der Darstellung und Auswertung der Bio-
grafien von 144 Abgeordneten vornehmlich des 17. Jahrhunderts. Die meisten Abgeordneten
waren als Amtsträger einer Kommune, Stadt oder Landschaft tätig; in der
Grafschaft Hohenberg waren es häufig Bürgermeister oder Stadtschreiber, in der Land-
vogtei Schwaben Landschaftseinnehmer oder Truhenmeister. Neben diesen gewählten
Amtsträgern konnten auch einige Amtsträger in landesherrlichen Diensten deputiert
werden. Insgesamt kann die Autorin eine wachsende Professionalisierung bei den Abgeordneten
beobachten. Viele der Deputierten nahmen nur an einem Landtag teil. Ein
Mandat bedeutete weder einen Macht- oder Prestigegewinn, noch diente es als Karrieresprungbrett
oder zur Bereicherung, denn die Deputierten erhielten nur eine bescheidene
Aufwandsentschädigung, so dass ein Mandat eher eine gewisse Belastung mit sich
brachte.

Nur relativ knapp wird auf die Berufe der Abgeordneten ohne fest besoldete Ämter
eingegangen, denn Bürgermeister und andere Amtsträger einer Kommune hatten ja
häufig einen Beruf erlernt und übten ein Handwerk aus, in den Dörfern betrieben sie
eine Landwirtschaft, was sie von fest besoldeten Amtsträgern, wie beispielsweise den
Stadtschreibern, unterschied. An dieser Stelle hätte möglicherweise noch genauer auf
die soziale und wirtschaftliche Verortung der Abgeordneten eingegangen werden können
. Insgesamt legt Mocek anhand einiger der untersuchten Biographien dar, dass viele
Abgeordneten angesehenen Familien entstammten, wobei der Aspekt etwas kurz abgehandelt
wird. So wird beispielsweise in diesem Zusammenhang die „Abkömmlichkeit
", um den Begriff Max Webers zu verwenden, oder - wie es in den frühneuzeitlichen
Quellen heißt - die „Tauglichkeit" der Amtsträger nicht eingehender erörtert. Abkömmlichkeit
be-deutet, dass ein Amtsinhaber für die Politik leben kann, ohne von ihr leben
zu müssen. Der in den frühneuzeitlichen Quellen häufig anzutreffende Begriff der
„Tauglichkeit" impliziert darüber hinaus auch die geistigen Fähigkeiten und die entsprechende
Bildung, um ein Amt ausüben zu können (Zekorn, Zwischen Habsburg und Ho-
henzollern, Verfassungs- und Sozialgeschichte der Stadt Sigmaringen im 17. und 18.
Jahrhundert, 1996, S. 300, 304). Nicht zwingend ist dabei der Schluss Moceks, dass sich
die rechtsfähigen Einwohner der Gemeinden „anscheinend von Angehörigen der jeweiligen
lokalen Oberschicht, die außerdem Mitglieder der Führungsgruppe waren, am
besten repräsentiert" sahen (S. 154) Hier ist zu bedenken, dass eben vor allem Angehörige
der Oberschicht „tauglich" für ein Amt waren, sowohl hinsichtlich der Abkömmlichkeit
als auch der Bildung.

Wie und von wem die landschaftlichen Abgeordneten gewählt wurden, lässt sich aufgrund
der lückenhaften Quellen teils nur schwer ermitteln. Die Landtagsdeputierten
wurden in den Städten von den Amtsträgern der Selbstverwaltung, in der Regel Bürgermeister
und Rat, zum Teil in Mehrheitswahl gewählt. Je wichtiger die auf den Landtagen
verhandelten Angelegenheiten waren, umso größer konnte das Wahlgremium

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