Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 107
(PDF, 40 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0115
Haigerloch

nicht gewesen sein, denn sonst hätte die Herrschaft sicherlich versucht, die Stadt zur
Deckung ihres Finanzbedarfs stärker einzuspannen, eventuell gegen Zugeständnis von
Rechten.111

10. VERKEHR, HANDELSLAGE UND MARKT

Die relative wirtschaftliche Schwäche der Stadt dürfte vorwiegend auf die ungünstige
Verkehrs- und damit Handelslage Haigerlochs zurückzuführen sein. Die Stadt war
nach militärischen und nicht nach Handelsgesichtspunkten angelegt worden, so dass
die Verteidigungslage gut, die Anbindung der Stadt an Verkehrswege hingegen eher
mangelhaft war. Nur durch die Oberstadt führte eine überregionale, wenn auch wenig
bedeutende Straße, die die Alb und den Schwarzwald verband. Ein Heerweg ging im
Mittelalter an Haigerloch vorbei.112 Zudem werden sich die zahlreichen Verpfändungen
der Stadt im Mittelalter ungünstig auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgewirkt haben
, denn die Pfandschaftsinhaber waren daran interessiert, möglichst viel Geld aus der
Stadt herauszuholen als Zinsen für die dargeliehenen Summen.113

Aufgrund dieser ungünstigen Verkehrslage gewann der Markt in Haigerloch nie größere
Bedeutung. In der Oberstadt war zwar eine Marktstraße angelegt worden und in der
Unterstadt ein Marktplatz, doch in den schriftlichen Quellen findet der Markt erst relativ
spät seinen Niederschlag: der Marktplatz wird erstmals 1472 erwähnt114 und ein Jahrmarkt
gesichert 1551, obwohl es ihn schon früher gegeben haben dürfte.115 Der Wochenmarkt
findet seine erste Nennung im Jahre 1607 gleich in negativem Zusammenhang. Die
Einwohner der sieben Dörfer der Herrschaft Haigerloch wurden damals auf den städtischen
Markt gebannt. Erst nachdem sie ihr Getreide dort feilgeboten hatten, durften
sie es exportieren.116 Die Verordnung, 1652 in der Landesordnung wiederholt,117 sollte

111 Allgemein dazu: Volker Press: Steuern, Kredit, Repräsentation. Zum Problem der Ständebildung ohne
Adel. In: Zeitschrift für historische Forschung 2 (1975), S. 59-93. - ders.: Landstände und Landschaften
im deutschen Südwesten. In: Beiträge zur Landeskunde 5 (1982), S. 1-22. Für Sigmaringen: Zekorn, Zwischen
Habsburg (wie Anm. 13), bes. S. 16f., S. 371-401.

112 Dazu: Theo Hornberger: Die hohenzollerischen Städte. Eine stadttopographische Untersuchung.
In: Hohenzollerische Jahreshefte 3 (1936), S. 265-331, hier S. 290ff., S. 312, S. 318ff., S. 322; Hohenzolleri-
sche Jahreshefte 4 (1937), S. 113-167, hier S. 116,145ff., S. 153f. - Blessing, Haigerloch im Mittelalter (wie
Anm. 2), S. 10 f. - Zur Darstellung der Verkehrswege: Otto Bogenschütz: Haigerloch auf alten Landkarten
. Ausstellungskatalog. Haigerloch 1995, S. 2 ff. - Zu den Verkehrswegen und der Wirtschaftskraft
der Städte im oberen Neckarraum: Winfried Hecht: Rottweil und die Städte am oberen Neckar. In:
Quarthal, Zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb (wie Anm. 6), S. 483-500, hier S. 488 f.

113 Schöntag, 900 Jahre Haigerloch (wie Anm. 2), S. 16.

114 Blessing, Haigerloch im Mittelalter (wie Anm.2), S.26f. - Hornberger, Hohenzollerische Städte
(wie Anm. 112), in: Hohenzollerische Jahreshefte 3 (1936), S. 318ff.

115 StASHol77TlNr.l22 (1551 Juli 31), Art. 11, 27, 42. Geht man davon aus, dass das im Stadtbuch
von „1551" niedergeschriebene Recht ältere Rechtsschichten enthält (vgl. Anm. 23), so wird der Jahrmarkt
schon früher, aber nicht genau datierbar, schriftlich erwähnt. Batzer bezieht die Angaben nur auf das Jahr
1551 (Batzer, Haigerlocher Stadtbuch [wie Anm.231, S.207).

116 Hodler, Haigerloch (wie Anm. 2), S. 472. - StAS Ho 177T1 Nr. 176 (1607 Aug. 4).

117 Landesordnung 1652, Art. 90 und 114 (Stadtarchiv Haigerloch, Amtsbuch 5, StAS Ho 177 T 4 Nr. 273).

107


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0115