http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0052
Yvonne Arras
sie in anderem Kontext darauf zu sprechen: „[I]m Jahr 1582 [sei] zu Stetten eine Klosterreform
mit Schwestern von Obersteigen im Unterelsaß durchgeführt worden [...].
Allein [...] befanden sich damals gar keine Dominikanerinnen mehr in Obersteigen. Sie
waren 1485 von Klingental-Basel dorthin gekommen, aber schon 1507 wieder wegen
Armut weggezogen!"39 Die Information, im Jahre 1582 seien Schwestern aus der elsäs-
sischen Ortschaft Obersteigen und dem dort ansässigen Dominikanerinnenkonvent
nach Stetten gekommen, haben Haug/Kraus, wie sie Seite 265 nachweisen, Wilms entnommen
. Dort (von Hang/Kraus übrigens fehlerhaft zitiert) steht: „Erst 1582 wurde
die Reform mit Schwestern von Obersteig durchgeführt [...]."40 Nun hat aber Wilms
eben diese Information aus der vorliegenden Chronik von Welz-Ruef geschöpft.41 Dort
steht jedoch zweifelsfrei, die Nonnen aus Obersteigen seien 1502 nach Stetten gekommen
. In der Tat handelt es sich bei Wilms um einen groben Fauxpas, gibt er doch vier
Jahre später an anderer Stelle selbst (!) an, eben diese Schwestern aus Obersteigen seien
1502 nach Stetten gekommen, wobei er wiederum Welz-Ruef zitiert.42 Wie es zu dieser
irrtümlichen Angabe im ältesten Verzeichnis der deutschen Dominikanerinnenklöster
kommen konnte, bleibt unklar.
39 Franz Haug und Johann Adam Kraus: Urkunden des Dominikanerinnenklosters Stetten i[m] Gnadental
bei Hechingen 1261-1802. Gammertingen 1957 (Beilage zu HJh 1955-1957), S.265 und S. 179.
40 Hieronymus Wilms OP: Das älteste Verzeichnis der deutschen Dominikanerinnenklöster. Leipzig
1928 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Dominikanerordens in Deutschland 24), S. 45.
41 Wie Wilms, Verzeichnis (wie Anm. 40), S. 45 in Anm. 8 belegt. - Vgl. Welz-Ruef II, S. 346.
42 Wilms, Rintingen (wie Anm. 34), S. 20. - An dieser Stelle ist auch ausdrücklich die unsinnige Behauptung
von Wilms, Verzeichnis (wie Anm. 40), S. 45 zu korrigieren, das Kloster Stetten sei im Verlaufe des
16. Jahrhunderts aufgelöst worden, was seither durch die Literatur geistert (zuletzt erwähnt in Springer,
Provinialskapitelakten [wie Anm. 33], S. 288). Der Irrtum beruht auf einem protokollarischen Fehler der
Generalkapitelsakten (Springer, Provinialskapitelakten, S. 288 Anm. 212 zitiert die entsprechende Stelle.
Die Akten sind ediert von Benedict Maria Reichert OP [Hg.]: Acta capitulorum generalium ordinis
praedicatorum 6: Ab anno 1601 usque ad annum 1628. Rom 1902 [Monumenta Ordinis Fratrum Praedi-
catorum Historica 11], hier S. 152). Der Ende des 16. Jahrhunderts aufgehobene Konvent meint Haigerloch
-Stetten (mit Bindestrich verbunden, nicht wie in den Akten mit Komma getrennt!). Aus dieser Stelle
in den Kapitelsakten geht zudem hervor, dass die Konvente in Weildorf und Heiligenzimmern ebenfalls
aufgelöst worden sind. Hierzu hat sich eine Pergamenturkunde erhalten, die der damalige Provinzial Servatius
Jüngling OP unter Beteiligung des Grafen Christoph Hohenzollern-Haigerloch im Juni 1603 auf
Kirchberg ausstellte. Besiegelt wird die an die Dominikaner zu überweisende Abfindungssumme von
1500 Gulden, die der Graf in 15 Raten zu zahlen hatte (StAS Ho 177 T1 Nr. 171). Allerdings war der aus
dem Konvent Aachen stammende Servatius Jüngling, der übrigens am 17.11.1619 als Prior von Rottweil
verstarb und dort beerdigt wurde, erst ab 1606 Provinzial (bis 1617), vielleicht liegt ein Schreibfehler vor
(vgl. auch Isnard W Frank OP: Reform und Reformation bei den Ulmer Dominikanern. In: Rottenbur-
ger Jahrbuch für Kirchengeschichte 21 [2002], S. 261-289, S.285 und Hecht, Rottweil [wie Anm. 1],
S. 103-105 mit Abbildung des Grabsteins von Jüngling, der 1971 wiedergefunden wurde, auf S. 104). Auf
ähnliche Weise sei laut freundlicher Mitteilung von Hans Peter Müller (Empfingen) der Provinzial in
Oberndorf/N. verfahren. - Die Abfindung von 1500 fl. kam im Übrigen der finanziellen Sanierung des
Generalstudiums der Dominikaner in Köln zugute, vgl. Alain Kordel OP: Die Visitation der Dominikanerprovinz
Teutonia durch Tomaso Marini OP [1617-1619], I. Teil. In: Archivum Fratrum Praedicatorum
58 (1988), S. 265-359, hier S. 289. - Zu betonen ist aber abschließend: Das Kloster Stetten im Gnadental
unter Hohenzollern wurde zu keinem Zeitpunkt zwischen 1250/60 und 1802 aufgehoben!
44
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0052