Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 66
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Yvonne Arras

Kanoniker am Hechinger Stift anstellte. Die Dispenssteuer zum Ordensaustritt betrug
22 Gulden und 26 Kreuzer. Karl Welz kommentierte dies gegenüber Krazer folgendermaßen
: [...] Sie sind leicht durchkommen. Die Taxo [...] ist sonst [...] wenigst 72 fl.
Zwar bezog Krazer das Kanoniker-Gehalt, am Hechinger Stift war der Geistliche aber
nie tätig; er blieb vielmehr als Beichtvater bei den Stettener Klosterfrauen, denen er die
Hälfte seines Lohnes zur Verpflegung abgab. Aufgrund dieser Beichtigertätigkeit muss-
te sich Krazer gegen eine Klage des Hechinger Stadtpfarrers Johann Friedrich Brodo-
rotti vor dem Konstanzer Bischof verantworten. Brodorotti erachtete die Beichtigertätigkeit
als nicht ordnungsgemäß und wollte selbst ein Aufsichtsrecht über das Kloster
erlangen. Zur Verteidigung seiner Rechte berief sich Krazer auf die bischöfliche Urkunde
von 1507 (siehe oben Kap. 3.1.1), wonach selbst der Bischof seinerzeit zugunsten
der Predigerbrüder auf die Jurisdiktion des Klosters verzichtet habe, weswegen, so
Krazer, erst recht der Stadtpfarrer keine derartigen Ansprüche anmelden könne, die Säkularisation
habe daran nichts geändert. Der Bischof entschied für Krazer, zudem bekam
er die Aufsicht über die Rangendinger Schwestern, die inzwischen im Stettener
Beichthaus lebten. Vollkommen angemessen kommentierte der Fürst diesen Beschluss.
Zum letzten Mal unter Krazers Leitung wählte der Konvent am 13. Juli 1807 eine neue
Priorin: Theresia Schusterin aus Landsberg/Lech 1835 mit 83 Jahren; ihre zwei Jahre
ältere leibliche Schwester Alberta, f 1801, war auch in Stetten). Augustin Krazer
starb am 14. März 1811 mit 76 Jahren in Stetten. Mit ihm findet die Galerie der Augsburger
Dominikaner, die zu Gnadental wirkten, ein bemerkenswertes Ende. Krazer
hinterließ ein Vermögen von rund 3 000 Gulden, das seinen Verwandten in Bamberg,
darunter einem Kommerzienrat, zufallen sollte. Doch die Klosterschwestern meldeten
Ansprüche auf 2 600 Gulden an. Der von den Erben zur Schlichtung des Streitfalls beauftragte
Geheimrat, ein Dr. Kietischer, versprach den Klosterfrauen wenigstens
1 000 Gulden für sie herausschlagen zu wollen.88

88 Welz-Ruef I, S. 138 und S. 393. - Siemer, Sankt Magdalena (wie Anm. 3), S. 214f. - Barth, Alltag (wie
Anm. 10), S. 755 (Zit.), 771 (regens studii generalis), 763 (Zit.). - Schmid, Statistisches (wie Anm. 15),
S. 276. - Haug/Kraus, Urkunden (wie Anm. 39), S. 4, S. 291 Nr. 844 bis S. 305 Nr. 864, bei letzterer Nr. als
Todesdatum 13.3.1811 angegeben. Nach Walz, Statistisches (wie Anm. 8), S. 55 starb Krazer am
18.3.1811. Bei Eszer, Kapitelsaktenil (wie Anm. 15), S. 306 heißt es in Anm. 184 unter Berufung auf Welz-
Ruef I, S. 393 dagegen, Krazer sei 74-jährig gestorben. Das ist m. E. unmöglich, wenn Krazer 1735 geboren
wurde. Es ist erst recht dann unmöglich, wenn Krazer 1732 geboren wurde, wie das Walz, Statistisches
(wie Anm. 8), S. 55 und Siemer, ebd. angeben. - Otto Werner: Die Säkularisation der Klöster Stetten im
Gnadental und Zum Heiligen Kreuz in Rangendingen. In: ZHG 38/39 (2002/03), S. 203-293, hier S. 224f.,
nennt Krazer 1794 in St. Katharinanental. Dort ist zu korrigieren, dass Krazer Bamberger Nativsohn gewesen
sei. - William A. Hinnebusch OP: Kleine Geschichte des Dominikanerordens. Aus dem Amerikanischen
übersetzt von Christophe Holzer OP und Winfried Locher. Mit einem Geleitwort von
Guy Bedouelle OP. Leipzig 2004 (Dominikanische Quellen und Zeugnisse 4), S. 190. - Bei dem erwähnten
„Urkundenverzeichnis" handelt es sich weniger um ein schlichtes Verzeichnis, sondern vielmehr um
ein veritables, zudem kommentiertes, jedoch ungebundenes Kopialbuch mit einem Umfang von über
200 Seiten im Folio-Format (StAS FAS DH 1 T1-6 R 5,21). - Die Angaben zu Theresia und Alberta Schusterin
aus dem Professbuch, siehe unten in der Edition. - Walz, Statistisches (wie Anm. 8), S. 55 sowie
Ders., Süddeutschland (wie Anm. 9), S. 97 hat beidesmal unter Berufung auf Ordensakten als Vorname
Andreas. Krazers Werk De vestibus [...] erschien in der Tat unter Augustin Andreas Krazer; hingegen
veröffentlichte er unter Augustin Krazer De apostolicisf...]. Augustin ist möglicherweise der Ordensname
, Andreas der Geburtsname.

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