Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 80
(PDF, 88 MB)
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Yvonne Arras

[S. 3 9]121

§2.

Ursprung und Zustand der Klöster
der Teutschen und dann Sächsischen Pro=
vinz vom Westphalischen Frieden das ist vom Jahn?? 1648
bis zum Lüneviller Frieden, das ist,
bis zum Jahr 1802.

Da vermöge des Westphalischen zu Osnabrugg und Münster im Jahr 1648 geschlossenen
Frieden der erste Tag Jänner 1624, als das Normal-Jahr beliebet, und die jenigen
[sie!] Geistlichen bey ihren Besitzungen gelassen worden, welche damals im Besitz ihrer
Klöster waren; so wurden dadurch zwar sehr viele Klöster, wie bereits gemeldet,
dem Prediger Orden auf immer entzogen, doch wurden [S. 40] auch manche, besonders
in den Reichstädten dadurch geret[t]et. Hier werden zuerst die Manns dann die
Frauenkloster aber hauptsächlich nur die jenigen [sie!] angeführt, welche in der im Jahr
1701 und 1709 vorgegangenen Theilung der Deutschen Provinz |: wovon oben Seite 3
[die Rede] :| zur Sächsischen Provinz geschlagen worden. Es sind in alphabethischer
Ordnung folgende.

Mannsklöster.

[-]123

[S. 71]

13. Rottweil.

war zuvor eine Reichs-Stadt in Schwaben am Neckar. Unser Kloster daselbst ward im
Jahr 1268 aus gesammelten Almosen errichtet, und stand 120 Jahr ausserhalb der Stadtmauren
. Es lebten da insgemein mehr nicht als 10. bis 12. Konventuale, indem sie sich
bloss aus einigen Gülten und Kapitalien, dann von Termin und der Aushilfe auf Stationen124
erhalten mussten.

Da diese Reichsstadt durch den Lüneviller Frieden im Jahre 1802 an das Herzog- nachher
Königthum Würtemberg fiel, mussten auch unsere Patres das Kloster verlassen,
wurden in Pension gese[t]zt, und ihnen das Kapuziner Kloster zur Wohnung angewiesen
. +125 Damal[s] lebten noch folgende Konventuale
1. A[dmodum] R[everendus] P[ater] Alexius Seyfrid. Prior. 1813.
[S. 72] 2. P[ater] Bernardin Salzer. war damal[s] Subprior und Organist. Verzehrte her-

121 Die Seiten 38 und 39 werden doppelt gezählt.

122 Nach Jahr steht durchgestrichen 1220 bis zum Jahr.

123 Es folgen: Augsburg (S. 39: Da beide Verfasser dieser Schrift Konventuale dieses Klosters waren, so
wird davon unten in einem besonderen Kapitel das mehrere abgehandelt), Bamberg (S. 40-42), Konstanz
(S. 42-46), Eichstätt (S. 46-50, wobei S. 47-50 doppelt gezählt sind), Schwäbisch-Gmünd (S. 50-52),
Kirchheim/Schwaben (S. 52-54), Landshut (S. 55-58), Ober-Medlingen (S. 59-66), Mergentheim
(S. 66-68), Regensburg (S. 69-70).

124 Vgl. unten Anm. 129 (Stationarius).

125 Mit „+" gekennzeichnete Interlinearnotiz von der Hand Emerich Ruefs: + die PP [=PatresJ erhielten
jährlfichj 145 fl. und4kf Holz, die Bruderschaftigen 120 fl.

80


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