http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0118
Yvonne Arras
Debita: nulla.
Personas: 13 Sorores.
[Gegründet 1306 von einer Gräfin von Oberndorf, 1698 wurde das Kloster wieder aufgebaut
.
Bemerkenswertes: Eine hölzerne Statue des gekreuzigten Erlösers ist von Kugeln
durchbohrt. Andere Dokumente (Archivalien) sind beim Brand in Horb zugrunde gegangen
.
Als Einkünfte hat (die Gemeinschaft) eine einzige Ortschaft. Das Übrige steuern Erbschaften
bei.
Unbedeutende Kapitalien, um Prozesse mit den Bürgern zu führen.
Schulden: Keine.
Personen: 13 Schwestern.]
[...]
[S.317]
Conventus Vallis Gratiarum
Fundatus 1262 a Friderico Comite de Hohenzolleren pro Canonissis. Incorporatus or-
dini nostro 1502.254
Memorabilia: Vixit hic Udelhildis uxor fundatoris visionibus illustris. Imago Crucifixi
a Fundatore donata in igne illcesa. Sorores a Würtemb[ergensibus] Hasreticis multum
passce.
Redditus ex fundatione 150 f[l], ex agr[is] 153, ex prat[is] 90 Jug[eribus] praeter fruct[us]
feud[ales] ad 200 Maltr[as]
Capitalia: tacet. Debita: nulla.
Personas sunt 20 Sor[ores] vel[atae] 8 Conv[ersae].
[Gegründet 1262 von Graf Friedrich von Hohenzollern für Kanonissen. Unserem Orden
1502 inkorporiert.
Bemerkenswertes: Es lebte hier Udelhild, die Frau des Gründers, berühmt wegen ihrer
Visionen. Ein vom Stifter geschenktes Bild des Gekreuzigten blieb beim Brand unversehrt
. Die Schwestern erlitten viel von den württembergischen Ketzern.
Einkünfte: aus dem Stiftungsvermögen 150 fl, aus 153 Jauchert Äckern, aus 90Jauchert
Wiesen außer Lehensfrüchten gegen 200 Malter.
Kapitalien: keine Auskünfte. Schulden: Keine.
An Personen gibt es 20 verschleierte Schwestern und 8 Konversen.]
254 Stetten wurde 1502 wieder inkorporiert, da es sich 1480 vom Orden abgetrennt hatte. Erstmals wurde
das Kloster 1278 dem Dominikanerorden einverleibt, vgl. oben Welz-Ruef II, S. 344-346.
Dieser Beitrag wurde 2014 verfasst. Für die seither erschienene Literatur sei verwiesen auf die Dissertation
der Verfasserin (wie Anm. 38), das betrifft insbesondere die Kapitel 3.1.1 und 3.2.1.
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