Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 121
(PDF, 88 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0129
Hans von Rechberg, die Schalksburg und die Klingenberger Fehde

im Land. In den Randbereichen ihrer Interessenssphären, die sich an vielen Stellen
überschnitten, waren die Machtverhältnisse vergleichsweise instabil, weil beide Seiten
immer wieder versuchten, den Status quo zu ihren Gunsten zu ändern. Im Bereich der
Zollernalb wie auch im mittleren Schwarzwald hatten die Habsburger lange Zeit territoriale
Interessen verfolgt. Aus Sigmunds Sicht musste unbedingt verhindert werden,
dass Württemberg in diesen Bereichen weiter vordrang.31

Es dauerte daher nicht lange, bis der Habsburger tätig wurde: Bereits am ^.November
forderte er den Grafen von Werdenberg auf, sich durch ihn mit Eberhard von
Klingenberg vertragen zu lassen. Graf Johann von Werdenberg hielt es offenbar für unklug
, diese Aufforderung zu missachten. Die Gesellschaft mit St. Georgenschild brach
also die Belagerung des Hohentwiel ab, und es kam ein Waffenstillstand zustande, der
in Friedensverhandlungen mündete. Die Verhandlungen zwischen Klingenberg und
der Gesellschaft führten am 28. Januar 1465 zu einem Schlichtungsspruch Herzog Sigmunds
. Eberhard von Klingenberg und seine vier Brüder, die mittlerweile notgedrungen
in Sigmunds Dienste getreten waren, sollten sich mit ihren Gegnern aussöhnen und
der Gesellschaft mit St. Georgenschild wieder beitreten. Graf Eberhard von Württemberg
musste nach einem separaten Schlichtungsspruch die Belagerung der Burg Ho-
henschramberg abbrechen und ein weiteres Schiedsurteil vom 27. Februar abwarten,
nach dem Hans von Rechbergs Witwe Elisabeth mit ihren Kindern Burg und Herrschaft
Schramberg behalten durfte. Wilhelm von Rechberg musste sich nach einem separaten
Schlichtungsurteil vom 12. Februar mit dem Verlust der Schalksburg abrinden,
doch wurde Graf Ulrich von Württemberg im Gegenzug zur Auszahlung der Pfandsumme
verpflichtet. Danach wurde die Fehde noch durch Wolf von Asch und einige
seiner Bundesgenossen weitergeführt, doch ist über den späteren Verlauf nichts bekannt
.32

3. HINTERGRÜNDE UND URSACHEN

Wie geschildert, begründeten Klingenberg und Rechberg ihre Fehde mit der Misshandlung
des klingenbergischen Knechts Konrad Rauber genannt Guttilin durch den
Grafen von Werdenberg. Auch ohne Hans von Rechberg zu kennen, wirkt es eher unglaubwürdig
, dass die beiden Adligen solchen Anteil am Schicksal eines Knechts genommen
haben sollen, dass sie eine Fehde gegen die Gesellschaft mit St. Georgenschild
in Oberschwaben riskierten. Eher scheint es, als sei die Misshandlung des Konrad Rauber
nur der letzte Eskalationsschritt in einem Konflikt gewesen, der sich bereits über
längere Zeit hinweg aufgebaut hatte. Dafür spricht, dass die Herren von Klingenberg
sich wenige Jahre vor der Fehde nach langjähriger Mitgliedschaft mit der Gesellschaft
überworfen hatten (siehe unten 3.2). Daneben verdient auch die Anschuldigung Eber-

31 Vgl. Fritz, Ulrich (wie Anm. 12), S. 343.

32 Fritz, Ulrich (wie Anm. 12), S. 342 f. - Zur Fortführung der Fehde im Jahr 1465 siehe Mone, Verhandlungen
(wie Anm. 19), S. 284. - Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 208. - Kanter, Rechberg
(wie Anm. 6), S. 106.

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