Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 123
(PDF, 88 MB)
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Hans von Rechberg, die Schalksburg und die Klingenberger Fehde

darauf angewiesen, untereinander zu kooperieren, um eine solche Einflussposition zu
erreichen. Denn aus Perspektive des Fürsten war derjenige Adlige als Partner attraktiv,
der unter seinen Standesgenossen über Einfluss verfügte, der gut vernetzt war, der in
kriegerischen Auseinandersetzungen viele Bewaffnete mobilisieren konnte und den
man also lieber als Verbündeten hatte denn als Gegner. Eine stabile und möglichst einflussreiche
Position in einer Adelsgesellschaft verbesserte daher die Aussichten auf Einbindung
am Fürstenhof.35 Es ist also sicher kein Zufall, dass sehr viele Mitglieder der
Rittergesellschaft mit St. Georgenschild etwa ab den 1440er-Jahren württembergische
Räte waren.36 Vernetzung konnte aber auch in einem weniger institutionalisierten Rahmen
stattfinden: Manfred Waßner hat anhand der württembergischen Hofmeister aus
der Familie Speth gezeigt, wie einzelne Angehörige höfischer Funktionseliten zeitweilig
ein regelrechtes Machtkartell an den württembergischen Höfen in Stuttgart und
Urach ausbilden konnten, indem sie ihr Amt nutzten, um Rats- und Verwaltungspositionen
bei Hof und im Land mit ihren Schwägern und Vettern zu besetzen.37 Ihre Verwandten
stammten vor allem aus Adelsfamilien, die vornehmlich im Neckargäu und
im Schwarzwald ansässig waren. Dieser Verband von Familien ging wohl ursprünglich
ebenfalls auf eine Adelsgesellschaft zurück, nämlich den Bund der Schlegler, der allerdings
bereits 1394 per Dekret König Wenzels zur Auflösung gezwungen worden war.38

Während die Gesellschaft mit St. Georgenschild insbesondere am Uracher Hof einen
festen Stand hatte, war das Verhältnis Hans von Rechbergs und Eberhard von Klingenbergs
zu Württemberg dagegen eher ambivalent. An Rechbergs Beispiel lässt sich
gut illustrieren, wie schnell das Muster der Beziehungen zwischen Adligem und Fürst
umschlagen konnte, von Verdrängung zu Einbindung und wieder zurück.

Rechberg hatte 1437 nach dem Tod seines Vaters die Herrschaft Gammertingen-
Hettingen als Erbteil erhalten, nicht weit von der damals württembergischen Herrschaft
Schalksburg entfernt.39 Er hatte aber zunächst wenig Kontakt zum württember-

Gleichzeitig waren die Fürsten beim Ausbau ihrer Landesherrschaft auf die Unterstützung von Adligen
angewiesen. Diese Konstellation führte innerhalb des Adels zu einem brutalen Verdrängungswettbewerb
um den Zugang zu Ressourcen, die für den jeweiligen Fürsten wichtig waren (Hillay Zmora: State and
Nobility in Early Modern Germany. The Knightly Feud in Franconia 1440-1567. Cambridge 1997, bes.
S. 90-120).

35 „Fürstliche Alimentation und gleichzeitiges Engagement in den Adelsgesellschaften waren für den einzelnen
Adligen im Spannungsfeld von ständischer Autonomie, Schutzbedürftigkeit und Erschließung zusätzlicher
Einnahmen wohl das Optimum, was sich unter diesen Bedingungen herausholen ließ - zumal,
wenn eine Führungsposition im Georgenschild den ,Marktwert' für Fürstendienste noch steigerte"
(Horst Carl: Vom Appenzellerkrieg zum Schwäbischen Bund. Die Adelsgesellschaften mit St. Georgenschild
im spätmittelalterlichen Oberschwaben. In: Peter Blickle [Hg.]: Appenzell - Oberschwaben. Begegnungen
zweier Regionen in sieben Jahrhunderten. Konstanz 1997, S. 97-132, hier S. 124). - Vgl. Konzen
, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 42-51.

36 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 333 f.

37 Manfred Wassner: ,Min lieb vetter' und der Fürstendienst: das verwandtschaftliche Netzwerk der
Familie Speth am württembergischen Hof im 15. Jahrhundert. In: Horst Carl und Sönke Lorenz (Hg.):
Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum
16. Jahrhundert. Ostfildern 2005 (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 53), S. 201-216.

38 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 306-318.

39 Kanter, Rechberg (wie Anm. 6), S. 3. - Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 92, 246-249.

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