Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 126
(PDF, 88 MB)
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Niklas Konzen

mindestens sechs verschiedene Kläger vor dem Hofgericht eine Anleite auf seinen Besitz
. Unter dem Eindruck dreier Rottweiler Urteile, die ab 1445 durch verschiedene
württembergische Räte erklagt worden waren, verkaufte er Ende 1447 sein väterliches
Erbe, die Herrschaft Gammertingen-Hettingen mit einer Reihe von Dörfern, an Graf
Ulrich von Württemberg. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Urteil und Güterverkauf
legt nahe, dass der Verkauf nicht freiwillig erfolgte, sondern als Reaktion auf
die drohende Zwangsvollstreckung.44

In der Folgezeit bemühte sich Hans von Rechberg offenbar um eine Verbesserung
seiner Position gegenüber Württemberg, insbesondere durch eine Annäherung an Graf
Ulrich von Württemberg-Stuttgart, die sich ab Mitte der 1450er-Jahre zeigt. Dabei
dürfte ihm geholfen haben, dass Ulrichs Bruder Ludwig von Württemberg-Urach, der
hauptsächlicher Nutznießer der Rottweiler Hofgerichtsurteile gewesen war, 1450 gestorben
war. Zudem war Hans von Rechbergs Bruder Ulrich damals Hofmeister des
Grafen Ulrich - es war um diese Zeit, dass der Württemberger ihm die Schalksburg verpfändete
- und dürfte damit über Möglichkeiten verfügt haben, sich für seinen Bruder
einzusetzen. Darüber hinaus war Hans von Rechberg durch seine Fähigkeit, über sein
in vielen Fehden gewachsenes Netzwerk Bewaffnete zu mobilisieren, für den Württemberger
durchaus als Partner interessant. Gerade um diese Zeit hatte Graf Ulrich
Verbündete besonders nötig, da sich sein Verhältnis zu den adligen Statthaltern, die gemeinsam
mit ihm im Uracher Landesteil die Regentschaft für seinen noch unmündigen
Neffen Graf Eberhard führten, deutlich verschlechtert hatte.45 Diese Uracher Statthalter
rekrutierten sich zu einem erheblichen Teil aus Mitgliedern der Rittergesellschaft
mit St. Georgenschild. Graf Ulrichs Verhältnis zum Georgenschild war zudem belastet
durch eine Auseinandersetzung mit dem vielfach erwähnten Grafen Johann von Werdenberg
, dem späteren Hauptmann der Gesellschaft, um die Herrschaft Sigmaringen.46

In dieser Situation wurde Hans von Rechberg 1459 als württembergischer Rat bestallt
. Hans von Rechberg schien damit eine Absicherung seiner Position als Herrschaftsträger
gelungen zu sein. Graf Ulrich von Württemberg vermittelte zwischen ihm
und dem Hofgericht Rottweil einen Ausgleich, unterstützte die Einsetzung seines Sohnes
Albrecht von Rechberg zum Fürstpropst von Ellwangen und gab ihm nach dem
Ausbruch des Krieges mit Bayern und der Kurpfalz das Kommando über das württembergische
Truppenkontingent, das im Sommer 1461 gegen Bayern ins Feld zog.
Rechberg schien am Stuttgarter Hof fest im Sattel zu sitzen.47

44 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 279-284, 287-307, 318-332 (zu Zollernfehde, Falkensteiner
Fehde und anderen Fallbeispielen), 337-354, 367-376 (zum Gammertinger Güterverkauf und den
Rottweiler Urteilen gegen Hans von Rechberg). - Die drei klagenden Räte standen einerseits in Diensten
des Grafen Ulrich von Württemberg-Stuttgart (Wolf Schilling), andererseits des Grafen Ludwig von Württemberg
-Urach (Klaus von Villenbach, Ber von Rechberg). Der Verhandlungsverlauf legt nahe, dass es
Rechberg immerhin gelang, die Forderungen der in Uracher Diensten stehenden Kläger mit Hilfe des Grafen
Ulrich abzuwehren und so die beiden Württemberger gegeneinander auszuspielen (ebd., S. 344-353).

45 Fritz, Ulrich (wie Anm. 12), S. 121-134,169-174 zu Graf Ulrichs Verhältnis zu den Uracher Räten; zu
Rechberg Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 374-376.

46 Fritz, Ulrich (wie Anm. 12), S. 159-161; vgl. Anm. 12.

47 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 377-381.

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