Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 130
(PDF, 88 MB)
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Niklas Konzen

Verwandten, auf seine Klage Anleite auf Hans von Rechbergs Güter.60 Sowohl er als
auch Villenbach waren sowohl Mitglieder des Georgenschilds als auch Räte des Grafen
Ludwig von Württemberg-Urach.61 1457 verhängte das Hofgericht erneut die Acht
über Rechberg, diesmal auf Klage des Hans Ulrich von Stoffeln, der ebenfalls der Gesellschaft
angehörte und dem Uracher Hof zumindest nahe gestanden haben dürfte.62

Es waren also zu einem erheblichen Teil Mitglieder der Gesellschaft mit St. Georgenschild
, die Zwangspfändungsklagen vor dem Hofgericht Rottweil führten, von denen
einige durch die Grafen von Württemberg instrumentalisiert wurden.63 Die augenfälligste
Gemeinsamkeit zwischen Hans von Rechberg und seinem Verbündeten Eberhard
von Klingenberg ist, dass auch dieser ab der zweiten Hälfte der 1450er Jahren von
solchen Urteilen betroffen war. Die Generation vor Eberhard von Klingenberg war zur
Zeit der Herrschaft Kaiser Sigismunds noch fest in die Teilgesellschaft im Hegau integriert
. In den frühen 1440er-Jahren brachen die Klingenberger wie Rechberg gelegentlich
aus der städtefreundlichen Linie der Gesellschaft aus, ohne sich jedoch von ihr zu
lösen: Während der Georgenschild 1441 mit dem schwäbischen Städtebund über den
Abschluss eines Bündnisses verhandelte, gewährten Hans und Albrecht von Klingenberg
den Feinden des Städtebundes heimlich Zugang zu ihren Burgen und Städten.
Auch im weiteren Verlauf der 1440er- und 145Oer-Jahre gehörten die Klingenberger immer
wieder zum passiven Unterstützerkreis Hans von Rechbergs.64 Dennoch war Hans
von Klingenberg noch 1455 Hauptmann der Gesellschaft im Hegau gewesen.65

Doch ab 1457 gerieten auch die Herren von Klingenberg in die Acht des Hofgerichts
Rottweil. Auch hier war der Kläger ein Uracher Rat, der sich wenig später als Mitglied
des Georgenschilds belegen lässt, nämlich Freiherr Werner von Zimmern. In der Folge
verkauften die Klingenberger zunächst ihre stadtherrlichen Rechte in Stein am Rhein
der Stadt selbst. Ein Jahr vor Beginn der Klingenberger Fehde, 1463, verkauften sie ihre
Besitzungen Blumenfeld und Hintertengen an vier Adlige, von denen drei sich sicher
als Mitglieder des Georgenschilds belegen lassen. Parallel führte zwischen 1460
und 1463 ein Streit zwischen Hans und Eberhard von Klingenberg auf der einen und
mehreren Mitgliedern des Georgenschilds auf der anderen Seite zum Austritt der Klingenberger
aus der Gesellschaft. Zwar werden die Gründe nicht ausdrücklich artikuliert,
doch liegt ein Zusammenhang mit den offenbar unter dem Druck eines Achturteils
vollzogenen Güterverkäufen nahe.66

60 Das Urteil ist nicht erhalten, wird jedoch in der Korrespondenz zwischen Hans von Rechberg und Graf
Ulrich von Württemberg-Stuttgart zum Gammertinger Güterverkauf erwähnt (HStAS A 602 Nr. 6196).

61 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 341 f.

62 Ein Simon von Stoffeln ist 1456 als Hauptmann der Gesellschaft in Oberschwaben sowie als Uracher
Rat belegt (Konzen, Aller Welt Feind [wie Anm. 1], S. 375).

63 Auch württembergische Räte aus dem Familienverband der Schlegler strengten in der ersten Hälfte des
15. Jahrhunderts Rottweiler Hofgerichtsprozesse gegen andere Adlige an, doch war Rechberg hiervon
nicht direkt betroffen (Konzen, Aller Welt Feind [wie Anm. 1], S. 306-318).

64 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 119, 136, 264, 333 f., 463 f.

65 Kruse/Paravicini/Ranft, Ritterorden (wie Anm. 52), S. 213.

66 Konzen, Aller Welt Feind (wie Anm. 1), S. 389-391.

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