Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 133
(PDF, 88 MB)
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WOLFGANG LUDWIG A. HERMANN

Schulbildung und Lehrerstand auf dem Lande - Ein Blick auf
die Volksbildung in Hohenzollern zwischen Revolution und
Reichsgründung im 19. Jahrhundert mit Beispielen aus dem
früheren Oberamt Haigerloch (Teil 1)

Das Schicksal einer Gesellschaft wird
dadurch bestimmt, wie sie ihre Lehrer achtet.
Karl Jaspers (geb. 1883, gest. 1963)

VORREDE

Wer die Sozialverhältnisse in Hohenzollern im 19. Jahrhundert studiert, wird für die
Zeit, als in Sigmaringen eine Königlich Preußische Regierung über die Hohenzollern-
schen Lande amtete, Relikte aus der Duodez-Zeit vorfinden. Der preußische Staat hatte
sich um Verbesserungen bemüht, aber es wirkten hohenzollerische Eigenheiten
durch Gesetze der Fürstentümer Sigmaringen und Hechingen fort, da manche Reformen
in Preußen selbst vorerst zu keinem befriedigenden Ende kamen. Die Rede ist
vom Schulwesen, worin sich Hohenzollern ebensowenig fortschrittlich wie der altpreußische
Landesteil zeigte. Dort hatte es zwischen 1848 und 1851 liberale Strömungen
mit dem Ziel gegeben, die Schule von jeglicher Bevormundung zu befreien. In den
drei preußischen Verfassungen, zuerst in jener der Revolutionszeit, danach in der vom
König 1849 oktroyierten und schließlich in jener, die die vorige nochmals revidierte,
gab es ein paar Anläufe, Preußen ein sogenanntes Unterrichtsgesetz zu geben.

Alle aufeinanderfolgenden Ministerien lehnten die Entwürfe der Vorgängerregierung
ab, legten sie ad acta. Leopold Clausnitzer schrieb dazu seine Geschichte des Preußischen
Unterrichtsgesetzes mit besonderer Berücksichtigung der Volksschule; die bis
1912 in sechs Auflagen erschien.1 Aus jeder Zeile spricht die große Enttäuschung über
das Beharrungsvermögen der Regierungen und ihrer Tendenzen, die Lehrerschaft zu
bevormunden.

Da ein preußisches Unterrichtsgesetz erst ab 1903 wieder auf die politische Bühne
und 1907 zum Beschluss kam, blieben bis dahin in Hohenzollern im Wesentlichen die
Schulgesetze von 1809 bis 1838 gültig. Deren geistiger Hintergrund verweist auf Parallelen
zum konservativen Denken und Handeln der preußischen Regierung. Aus Mangel
eines verbindlichen Schulgesetzes fasste Josef Bailer, ein Oberamtssekretär, alle

1 Leopold Clausnitzer: Geschichte des Preußischen Unterrichtsgesetzes mit besonderer Berücksichtigung
der Volksschule. Berlin 1876; 2. wesentliche vermehrte Auflage Berlin 1891; 3. bis auf die neueste Zeit
fortgeführte Auflage Berlin 1892; 4. Auflage Hamburg 1908; 5. Auflage Hamburg 1909; 6. Auflage Spandau
1912. - Leopold Clausnitzer (1844-1905), seit 1866 Lehrer in Berlin, übernahm 1877 die Redaktion der
Preußischen Lehrerzeitung; von 1890 bis 1904 war er Vorsitzender des Deutschen Lehrervereins (Robert
Rissmann: Geschichte des Deutschen Lehrervereins. Leipzig 1908, S.253f.).

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