Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 141
(PDF, 88 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0149
Schulbildung und Lehrerstand auf dem Lande

Christenlehre wurde natürlich überwacht und die genannten
Zwangsmittel angewandt. Beispiele sind im
zweiten Teil im Kapitel über die Schulen und den Schulfonds
in Haigerloch genannt.

Für die Schulaufsicht40 höheren Orts ernannte die Königlich
Preußische Regierung zu Sigmaringen nach
Usance sieben Geistliche. Das Amt eines „Regierungsund
Schulrats" hatte ein solcher im Nebenamt bis 1897
inne. Auf die Schulkommissare in der Tradition der katholischen
Aufklärung wurde schon hingewiesen. Später,
als die wessenbergianischen Prinzipien ihre Geltung verloren
hatten, war es eine neue Generation von Priestern,
die Johann Nepomuk Wetzel41 anführen konnte: Stadtpfarrer
Johann Heinrich Lampenscherf (1853-1864),
Stadtpfarrer Silvester Miller (1865-1869), Geistlicher Rat
Martin Kohler (1869-1890), Pfarrer in Benzingen,42 und
Pfarrer Schellhammer in Laiz (1890-1897).

Fidelis Engel (1818-1853), Stadtpfarrer in Sigmaringen
, war wohl der letzte Pfarrer aus der Schule Wessen-
bergs. Er wurde am 18. Juni 1769 in Bingen geboren. Die
Priesterweihe erhielt er am 2. Juni 1793 und 1824 seine
Investitur in Veringendorf. In Liggersdorf im Landkapitel
Sigmaringen hatte er das Kaplanei-Benificium inne, Schulkommissar Fidelis Engel
doch versah der Liggersdorfer Ortspfarrer die Obliegen- (Vorlage: HBH, K521/XVI
heiten. Engel war beim Ordinariat und der Regierung in Pers. Nr. 74).
Sigmaringen sehr gelitten: Er wurde zum „Erzbischöflichen
Kommissär für die Hohenzollernschen Lande"

bestimmt, er war „Geistlicher Regierungsrat" bei der Regierung und trug den Titel
„Ritter des Königlich Preußischen roten Adler-Ordens III. Klasse", war Inhaber des

40 Eine fürstliche Verordnung für Hohenzollern-Sigmaringen bezüglich der Schulaufsicht, des Schulrechners
und der Schulvermögensverwaltung wurde am 20.3.1844 erlassen. Sie geht im Bezug auf den
Schulaufseher auf eine bestehende Verordnung vom 13.1.1828 zurück. Der Schulaufseher war dann in den
1840er-Jahren das dritte Mitglied der Lokalschulbehörde, zu der noch der Pfarrer und Bürgermeister gehörten
. Die Aufmerksamkeit der Schulaufsicht hatte dem „Gedeihen der Schule und was sonst dem guten
Unterricht und der Sittlichkeit der Jugend förderlich seyn mag" zu gelten (Verordnungs- und Anzeigeblatt
für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen Nr. 13 vom 31.3.1844, S. 107-117 [mit beigefügten
Abrechnungsformular-Vordrucken]).

41 Johann Nepomuk Wetzel: Zum Schulwesen in Schwaben-Hohenzollern. Ungedrucktes Manuskript
1940 (HBH, K763, S. 72f.).

42 Martin Kohler war laut Personalschematismus der Erzdiöcese Freiburg. Hg. vom Erzbischöflichen Ordinariat
Freiburg. Freiburg i.Br. 1891, S. 148, am 5. Juni 1824 in Pfaffenheim im Elsaß geboren. Seine Priesterweihe
erhielt er 1847, wurde 1872 in Benzingen investiert. Er erhielt den Titel eines Erzbischöflichen
Geistlichen Rats, war Königlich Preußischer Regierungs- und Schulrat, Inhaber des Königlich Preußischen
Roten Adlerordens IV. Klasse und des Ehrenkreuzes III. Klasse. Kohler trug den Fürstlich Hohenzolleri-
schen Hausorden der Treue. Seiner Dienstverpflichtungen wegen war er vom Pfarrdienst in Benzingen
freigestellt.

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