Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 146
(PDF, 88 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0154
Wolfgang Ludwig A. Hermann

Fonds sollten unverändert bleiben (§ 4). Insgesamt versprach die Landesregierung, die
Gemeinden für ihre Schulstellen mit einer Summe von 5 720 Gulden zu unterstützen.64
Diese Stellen wurden je Amt und Ort für Hohenzollern-Sigmaringen aufgeführt. Eine
weitere Quelle für die Bevölkerungsgeschichte ist damit gegeben. In der Mehrzahl der
Orte gab es einen Lehrer. Mit jeweils über 10 Lehrern verfügten die Amter Haigerloch,
Gammertingen und Sigmaringen über die meisten Stellen.

Außerdem versprach man Prämien: nach 20 Jahren untadeliger Leistung sollte ein
Lehrer 20, nach 30 Jahren 40 Gulden Aufbesserung aus der Landeskasse erhalten. Ue-
berdieß sollen jährlich aus der Landeskasse einhundert Gulden zu Prämien für ausgezeichnete
Dienstleistungen der Schullehrer oder Provisoren verwendet werden (§ 5).

Am 30. August 1837 wurde jedoch eine relativierende Verordnung nachgeschoben,
der auch eine weitere Bürokratisierung folgte.65 In § 1 derselben hieß es: Die Berichtigung
geschieht durch Abrechnung an den Steuerschuldigkeiten der betreffenden Amtskassen
. Dies bedeutete eine Vereinfachung des Verfahrens. Die Gemeinden lenkten in
der Regel also einen Teil der Landessteuern um. Die Prämien für besondere Leistungen
mussten über die Schulkommissariate bei der Landesregierung eingereicht werden
(§2). Für die außerordentlichen Beiträge hatten die gemeinschaftlichen Schulkommissariate
genügend begründete Anträge zu stellen, und solche längstens bis zum 1. November
d.J. hieher vorzulegen (§ 4).

1845 schien es besser zu werden. Die Landesdeputierten sprachen sich bei der Regierung
für ein Gehalt von 300 Gulden für die Lehrer aus. Aber schließlich gestanden
sie den Landschullehrern 160 Gulden zu, sofern sie am Ort allein unterrichteten. Wären
gar drei Lehrer am Ort, sollte der erste 200 Gulden, der zweite 170 und der dritte
140 Gulden erhalten. Dem Provisor billigten sie 100 Gulden zu.66

Die Revolution von 1848 und die Erregung der reformerisch eingestellten Lehrerschaft
erbrachten die Herausgabe eines Memorandums für eine nötige Schulreform.67
Dieses führte wohl zu den im Landtagsabschied vom 26. April 1849 beschlossenen Veränderungen
.68 Das dabei verabschiedete Finanzierungsgesetz für die Zeit vom l.Mai
bis 31. Oktober 1849 gewährte für den öffentlichen Unterricht /V.5. C. [...] zur Aufbesserung
der Lehrer- und Provisorengehalte 4100 fl. Aus der Jahresrechnung des örtlichen
Schulfonds für Glatt geht zugunsten des Provisors Sebastian Locher69 eine außerordentliche
Zahlung von 21 Gulden hervor. Zu den Fortbildungsschulen im Lande hieß

64 Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen (wie
Anm. 5), Bd. 4 (1839), S. 580-584: Verzeichnis der ordentlichen Beiträge, welche nach § 1 des Gesezes vom
29. Juli 1837 zu den Schullehrer- und Provisorstellen aus der Landeskasse zu leisten sind.

65 Ebd., S. 578-580.

66 Bailer, Sammlung (wie Anm. 2), S. 232.

67 Dazu siehe Abschnitt 2b.

68 Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen (wie
Anm. 5), Bd. 8 (1853), S. 198 f. - Folgende Entschließungen kamen in diesem Landtag zustande: 1. Ein
Wahlgesetz für den Landtag, 2. Eine Änderung des Rekrutierungsgesetzes und der Militäraushebung für
1849, 3. Die Abschaffung der Todesstrafe. Es stimmte der Fürst nachstehenden Gesetzen zu: einem für ein
halbes Jahr gültigen Finanzgesetz, dem Gesetz über die Trennung und Einrichtung des Hofgerichts und
der Landesregierung, dem Gesetz über den Zehntbezug für 1849, den Gesetzen über die Versicherung von
Gebäuden und Mobilien sowie über die Bequartierung und Verpflegung der Truppen.

69 Zu Sebastian Locher Franz Keller: Sebastian Locher 1825-1889. In: HJh 4 (1937), S. 218-258.

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