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Wolfgang Ludwig A. Hermann
aufnehmen. 1841 wurde ihr Konvent aufgehoben und die noch lebenden Nonnen mit
Pensionen abgefunden. Nun richtete die Regierung ihre Präparandie für Elementarlehrer
, dazu eine Waisenanstalt sowie ein Blinden- und Taub Stummeninstitut in den
Klosterräumen ein. 1848 musste diese fortschrittlich zu nennende Einrichtung geschlossen
werden. Der Landtag verweigerte den nötigen Zuschuss von 8 000 Gulden
aus der Landeskasse.83 Die Präparandie musste konsequenterweise wieder nach Sigmaringen
umsiedeln. Wann und wohin dies geschah ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Der
Umzug erfolgte möglicherweise erst 1854, wie aus dem Nachlass des Sigmaringer Lehrers
Franz Keller hervorgeht, und zwar ins „alte Spital".84
In Hohenzollern-Hechingen waren die Anstrengungen für die Bildung ebenso marginal
. Das Hechinger Budget für 1843/44 sah bei Gesamtausgaben von 42423 Gulden
lediglich 80 Gulden für Schulanstalten vor. Die ordentlichen und außerordentlichen
Militär aus gaben waren mit 8400 Gulden in diesem Rechnungsjahr angesetzt, der Straßenbau
war mit 10 817 Gulden noch etwas höher.85
Die Hechinger Fürstin Eugenie war am 8. August 1847 mit 39 Jahren verstorben. Sie
hatte in ihrem Testament 21 bedürftige Institutionen und Hilfswerke mit finanziellen
Zuwendungen bedacht. In der Summe kamen 215 000 Gulden zusammen. Davon entfielen
auf die christliche Schule und Industrieschule in Hechingen 7500 und auf die israelitische
Schule 3 750 Gulden. Die zur Wohltätigkeit ausgewiesenen Gelder konnten
aber erst fast 20 Jahre nach der Abfassung des Testaments ihren Zwecken zugeführt
werden.86 Man war wohl erst jetzt unter Hilfe von Finanzfachleuten dazugekommen,
liquide Mittel aus hinterlassenen Gegenständen zu erhalten. Sie stammten vermutlich
aus dem Beutegut, das ihr Vater Eugene Beauharnais in den napoleonischen Kriegen an
sich genommen hatte.
In Hechingen bestand seit 1833 eine eigene Präparandenanstalt, die ein örtlicher
Geistlicher leitete. Die Kandidaten wollte man in ihr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
kostenlos unterrichten. Die Dauer des Unterrichts setzte man mit zwei Jahren an.87
Anforderungen und Prüfung des Lehrer-Kandidaten
Schon 1814 erließ Fürst Anton Aloys von Hohenzollern-Sigmaringen eine Verordnung
betreffs der Schullehrerprüfungen, die aber über eine reine Prüfungsordnung hinausging
.88 Sie regelte zuerst die Formalitäten über den Zeitpunkt der Prüfung - im Oktober
jeden Jahres - , die zu machenden Angaben über die Person des Kandidaten und benannte
die Fachbereiche im PrüfungsSpektrum. Letzteres umfasste /. Wirkliche Kennt-
83 Otto Becker: „Möchte Habsthal wieder ein Gotteshaus werden". In: HH42/3 (1992), S. 33-37, hier
S.34.
84 StAS Dep. 1 T6-7 (Nachlass Franz Keller) Nr. 26.
85 Verhandlungen der Hohenzollern-Hechingen'schen Landes-Deputation vom Jahre 1843. Hechingen
(Riebler) o.J.
86 Hohenzollernsche Blätter Nr. 180 vom 8.8.1868.
87 Hochfürstliche Regierungsverordnung, die Einführung einer allgemeinen Schulordnung für die Stadt-
und Landschulen betreffend, vom 1. Juli 1833 (HBH).
88 Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen (wie
Anm. 5), Bd. 1 (1822), S. 142-147.
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