Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 155
(PDF, 88 MB)
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Schulbildung und Lehrerstand auf dem Lande

nisse eines Schullehrers, II. Grundsätze des Unterrichts und Schulwesens, und III. Moralische
Eigenschaften eines Schullehrers.

Kenntnisse: Darin unterschied die Prüfungsverordnung notwendige und nützliche.
Unverzichtbar und notwendig erschien das akzentfreie und richtig deklamierte Lesen,
sowie auch das richtige Verständnis des gelesenen Textes. In deutscher und lateinischer
Schrift sollten die Kandidaten schreiben können, die Rechtschreibung musste vollkommen
sein. Jeder Kandidat hatte einen Aufsatz zu schreiben. Es wurde von ihm verlangt
, eine moralische Sentenz schriftlich zu erläutern. Die Fähigkeit, im Kopf zu rechnen
, wurde geprüft wie auch das Rechnen schwierigerer Aufgaben an der Tafel
verlangt. Die Kommission musste ebenso die Kenntnisse und Einsichten des Prüfungskandidaten
über die christliche Sittenlehre und Religion feststellen. Bei den nützlichen
Kenntnissen erwartete man ein Wissen von der Naturgeschichte, der Naturlehre
, der Gesundheitslehre, der Geographie und der Musik. Bei ihr ging es weniger um
die Musikgeschichte, als um die Fähigkeit zum Singen und Orgelspiel, auch darum, zu
erfahren, ob der Kandidat Musikunterricht, wohl vor allem wegen der Kirchenlieder,
erteilen könnte.

Grundsätze des Unterrichts und Schulwesens: Dabei schien die Kommission wissen
zu wollen, mit welcher Methodik oder Lehrart die Lehrgegenstände den Kindern beizubringen
wären. Zur Grundlage für dieses Wissen sollte wohl das 1805 in Landshut
erschienene Methodenbuch „Der bairische Landgeistliche in der Arbeits- und Feiertagsschule
" dienen.89 Wie er Verstandes- und Gedächtnisübungen verstehen und anwenden
würde, sollte der Prüfling darlegen. Das heißt, er sollte wissen, was für die Einsichten
ins Stoffgebiet zu unternehmen nötig wäre und was zum Memorieren sich
eignen würde. Die Schulzucht war ein weiterer Schwerpunkt in der Ausbildung. Es
ging dabei um die Kenntnis und Anwendung der Schulgesetze, um die Gewinnung der
richtigen moralischen Einstellungen gegenüber der Kirche, der Schule und allen Vorgesetzten
. Nicht zuletzt galt die Achtung vor den Tieren als zu unterweisen nötig. Der
künftige Lehrer sollte über die Organisation von Schule und Unterricht genaue Kenntnis
haben: über die Erfordernisse eines Schulgebäudes und Unterrichtsraumes; wie er
die Kinder beurteilen müsse, um sie richtig in die Schulstufen einzuweisen; wie er die
Lehrstunden einteilen müsse und die Schüler zu Reinlichkeit, Stillehalten und Ordnungsliebe
anhalten könnte. Wie würde sich der junge Lehrer selbst weiterbilden?

Moralische Eigenschaften: Uber den sittlichen Charakter des Kandidaten sollte sein
Zeugnis Auskunft geben. Es wurde der Kommission vorgelegt. Darüberhinaus wurden
alle darüber befragt,

- welche Ansicht sie von der wahren Bestimmung des Schullehrers haben, und welche
Pflichten davon abzuleiten seyen?

- welche moralische Eigenschaften dem Schullehrer in Hinsicht auf Schulgeschäfte
überhaupt, und

- insbesondere in Beziehung auf die Schulkinder, im Verhältnisse zu seinen Vorgesez-
ten, zur Gemeinde, zu seiner eigenen Familie e. c. nötig seyen?

89 Kallenberg, Schulorganisation (wie Anm. 6), S. 120. - Kommentiert und beworben wurde dieses Methodenbuch
im Wochenblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen, 37. Stück vom 12.9.1813.

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