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Schulbildung und Lehrerstand auf dem Lande
zehn Neubauten und vier Erweiterungsbauten durchgeführt wurden. Dies zu dem hohen
Preis von 23 450 Gulden. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, ob aus der Landeskasse
Zuschüsse gegeben wurden.105
In Hohenzollern-Hechingen bestimmte die Schulordnung von 1833 im Wesentlichen
das Gleiche, indem die Regierung unmissverständlich formulierte: Keine Gemeinde
darf eigenmächtig und nach ihrer Willkür ein Schulhaus oder ein Schulzimmer
bauen, das vorerst Plan und Ueberschlag der Schulcommission und diese der Regierung
vorzulegen hat, und erst nach erfolgter höchster Genehmigung kann dieser Bau vorgenommen
werden.™
Oberamtssekretär Bailer teilte in seinem Schulgesetz-Kompendium mit: Neuerbaute
Schulhäuser dürfen nur nach eingeholter Regierungs-Erlaubnis ihrer Bestimmung übergeben
werden. Der bezügliche Circular-Erlaß der Königlichen Regierung an sämmtliche
Oberämter vom 30. November 1857 (I. Nr. 8387, ungedruckt) lautet: Damit neue
Schulgebäude nicht zu frühzeitig zu ihrem Zweck benutzt und alle Nachtheile, die hieraus
entstehen könnten, vermieden werden, beauftragen wir die Königlichen Oberämter
, neue Schulhausbauten nicht früher zur Unterrichts-Erth eilung verwenden zu lassen,
als bis hierzu unsere Bewilligung erth eilt sein wird.107 Offenbar bestand Grund zur Annahme
, dass man die Gemeinden nicht selbstverantwortlich bauen lassen durfte. „Pfusch
am Bau" gibt es heute noch, daher kontrollieren die höheren Instanzen die unteren.
Zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden bei ihren Schulbauten erließ schon
Fürst Carl 1837 ein Gesetz, wonach sich die Landeskasse bei Bedarf an den Kosten beteiligte
. In § 10 ließ er verlauten, dass zu Schulbauten, deren Kosten nicht aus den laufenden
Einnahmen der Gemeinde bestritten werden können, [...] unverzinsliche Vorschüsse
bis auf den Betrag von 2 000fl. aus der Landeskasse geleistet werden, und zu
deren Rükzahlung 3 bis 6Jahre bewilligt sind.108 Bleibt nur zu fragen, wie eine Gemeinde
ihre Einnahmen erhöhen oder die Baukosten senken konnte. Wir müssen annehmen
, dass viele Vorhaben nur durch Gemeindefronen erfüllt wurden.
2. EIN BLICK AUF 1848/49: ANGESTREBTE VERÄNDUNGEN -
KRITIK IN DER REVOLUTIONSZEIT
a) Nationaler Aufbruch in der Pädagogik
Den Parlamentariern in der Paulskirche gleich vereinten sich viele Pädagogen über die
Grenzen der Bundesstaaten hinweg, um auch der Bildung neue Wege zu weisen. Zu
den herausragendsten Pädagogen der Zeit zählte Adolph Diesterweg (1790-1866). Die
liberalen Reformer wollten - so Heinz-Elmar Tenorth - das „Bildungswesen als ein Instrument
zur Erzeugung gesellschaftlicher Gleichheit und zur Sicherung individueller
105 Wochenblatt für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen, Beiblatt zum 24. Stück vom 20.6.1830.
106 Bailer, Sammlung (wie Anm. 2), S. 312.
107 Ebd., S. 310 §320.
108 Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen (wie
Anm. 5), Bd. 4 (1839), S. 535. - Bailer, Sammlung (wie Anm. 2), S. 316.
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