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Aufenthaltsrecht auch für Zigeuner?
ren Nöten beigesprungen sind, ihnen mitunter sogar das Leben gerettet haben, ist noch
nicht geschrieben.
Philomena Franz (geb. 1922), die sich als Zigeunerin vom Stamm der Sinti bezeichnet
und ihre Lebensbeschreibung ausdrücklich als Zigeunerin zu Papier brachte, erzählt
von in- und ausländischen musikalischen Engagements ihrer Familie bis in die
höchsten Kreise. Ihrer Aufenthalte in Hohenzollern gedenkt sie mit großer Sympathie,
wenngleich sie zu Recht vermutet, dass ihr vergleichsweise freies Leben sich ihrer besonderen
Stellung verdankte: Wo es uns eigentlich am besten ging, das war in der preußischen
Provinz Hohenzollern (Sigmaringen /Hechingen), da genossen wir sehr viel
Freiheit. Da gab es auch keine Vorschriften für Reisen und Horten. Außerdem, mein
Großvater und seine Gruppe spielten für die Aristokraten - und wir waren bekannt.
Wir waren eben besondere Leute. Anderen ging es sicherlich schlechter. Nach 1938 erreichte
der staatliche Terror auch die Familie Franz; ihre Eltern, fünf ihrer Geschwister
und mehrere Verwandte wurden ermordet. Seit 1943 war auch Philomena in Konzentrationslagern
inhaftiert, ein Schicksal, das sie nur mit großem Glück überlebte.76
Fazit? Es gab in der Zigeunergeschichte stets beides nebeneinander, Exklusion und
Inklusion, je nachdem, welche persönlichen Erfahrungen man als Zigeunerin oder Zigeuner
machen musste oder machen konnte. Philomena Franz durfte als Angehörige
einer geachteten Musikantenfamilie Hechingen als liberale Stadt erleben, für den Zigeunerbuben
Lolo Reinhardt hingegen war Hechingen ein Schreckensort, „a schlimme
Stadt", wo Kinder „solltet kaschtriert were".77
4. AUSGRENZUNG UND VERNICHTUNG DER ZIGEUNER
IM NATIONALSOZIALISMUS
Es gab 1933 zunächst keinen tiefen Bruch mit der überkommenen Ausgrenzung der
Zigeuner.78 Man konnte an die lange Tradition der Zigeunerdiffamierung und Margi-
nalisierung anknüpfen, legte aber mit neuen Gesetzen rasch die Grundlagen für eine
qualitativ verschärfte Verfolgung. Sie basierten auf einer Klassifizierung der Zigeuner
als rassisch minderwertige Menschen. Auch dies hatte sich seit dem 19. Jahrhundert
vorbereitet, zeitigte zunächst aber keine direkten praktischen Folgen.79 Die erste wichtigste
Station bildeten die Nürnberger Gesetze des Jahres 1935.80 Das Gesetz zum
Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre garantierte den Schutz des Staates
künftig nicht mehr allen in Deutschland lebenden Menschen, sondern nur noch
denjenigen, die angeblich echt deutsches Blut besaßen, also den Angehörigen der ver-
76 Philomena Franz: Zwischen Liebe und Hass. Köln o. J., S. 10, 41, 29 (Erstausgabe: Freiburg im Breisgau
1985).
77 Reinhardt, Überwintern (wie Anm. 75), S. 51 f.
78 Vgl. zum folgenden knappen Uberblick Rose, Nationalsozialistischer Völkermord (wie Amm. 20). -
Vgl. auch die in Anm. 6 genannte Literatur.
79 Vgl. zum Folgenden Münch, „Rassenreinheit" (wie Anm. 60).
80 Vgl. Rose, Nationalsozialistischer Völkermord (wie Amm. 20), S. 30-33.
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