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Helmut Göggel
LEBENS- UND LAUFBAHNDATEN
Egon Müller wurde am 3. November 1885
in Gammertingen geboren als Sohn des
Engelbert Müller und der Antonia Bär.
Nach dem Besuch der Volksschule war er
im Internat des Fidelishauses in Sigmaringen
und Schüler am Gymnasium in Sigmaringen
. Danach folgte die Ausbildung
zum Beamten der mittleren Justizlaufbahn
. Seine erste Stelle trat er am 1. September
1902 an beim Amtsgericht in
Meßkirch. Die weitere Ausbildung setzte
er fort beim Grundbuchamt Meersburg,
beim Hilfsnotariat Todtmoos, beim
Amtsgericht Pfullendorf und beim Amtsgericht
Ettenheim. Im Mai 1905 legte er
die I. Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst
ab. Weitere Stellen waren die
Staatsanwaltschaft Offenburg und das
Amtsgericht in Freiburg im Breisgau. Im
Dezember 1909 bestand er die II. Prüfung
für den gehobenen Verwaltungsdienst.
Seinen Militärdienst leistete er ab vom
1. April 1910 bis zum 31. März 1911 als
Einjährig Freiwilliger beim Bayerischen
15. Infanterie-Regiment. Ab 15. April
1911 war er tätig beim Amtsgericht Wiesloch
und ab 1. Juli 1911 als Stadtkämmerer (Obersekretär) in Pforzheim. Am Ersten
Weltkrieg nahm er teil vom 3. August 1914 bis zum 15. November 1918 beim Bayerischen
15. Infanterieregiment und beim 26. Bayerischen Infanterieregiment, zuletzt als
Oberleutnant. Er wurde zweimal schwer verletzt, als er am 16. September 1914 auf Patrouille
vom Rad stürzte und am 7. Juni 1918 durch eine Artilleriegranate verwundet
Egon Müller, Bürgermeister und Ehrenbürger der
Stadt Sigmaringen (Staatsarchiv Sigmaringen Dep. 1
T49 Nr. 117).
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fern ein solcher nach dem neuen Gesetze gebildet ist - gewählt. Zum kollegialischen Gemeindevorstand gehören
in den Städten fünf Schöffen (Gemeinderäte) [S. 77]. Das Amt des Bürgermeisters ist im Allgemeinen
ein Ehrenamt, für das keine Besoldung gewährt wird. In Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern kann
die Gemeinde die Anstellung eines besoldeten Bürgermeisters beschließen, dessen Wahl auf 12 Jahre erfolgt
[S. 79]. Die Hohenzollernsche Gemeindeordnung vom 2. Juli 1900 tritt am 1. April 1901 in Kraft. Von diesem
Zeitpunkt an tritt die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand an die Stelle der bisherigen
Bürgerkollegien [S. 50].
5 StAS Dep. 1 T12 Nr. 168, S. 2-4. - Die genauen Daten (das gilt auch für die weiteren Stellenangaben)
können nachgelesen werden unter Frank Raberg: Müller, Egon Karl. In: Oberschwäbische Biographien.
http://www.oberschwaben-portal.de/oberschwaebische-biographien-beitraege/articles/193.html (zuletzt
eingesehen am 6.6.2014).
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