Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 395
(PDF, 88 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0403
Egon Müller, Bürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Sigmaringen

Wie viel Großes und für die Stadt Ersprießliches hätte sein schöpferischer Geist ins
Leben gerufen, wenn seiner Initiative nicht unüberwindliche Hindernisse im Wege
stünden: die rigorose Militärregierung und Besatzung, deren Anordnungen durchgeführt
werden müssen [...]. Er sieht und hört Tag um Tag die steigende Not in Wohnung,
Nahrung, Kleidung [...]. Es ist viel Besonnenheit, Nervenkraft und Energie notwendig,
um den beim Bürgermeister von früh bis spät Vorsprechenden und Hilfesuchenden zu
raten und helfen zu können [...]. Was an Bürgermeister Müller jedem wohltut und Vertrauen
einflößt, das ist seine gewinnende Art, sein freundlicher Blick, seine rasche Auffassungsgabe
, sein klares Urteil, das er auch in schwierigen Fällen so zufassen versteht,
daß es nicht verletzt oder entmutigt [...]. So darf es als glückhafte Fügung des Himmels
bezeichnet werden, daß Bürgermeister Müller nach dem Umbruch 1945 sich dazu aufraffen
konnte, die nochmalige Leitung der Stadt zu übernehmen.^

ENTNAZIFIZIERUNG

Im Potsdamer Abkommen hatten die Alliierten beschlossen, alle Mitglieder der nazistischen
Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, und alle
anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, [...] aus den
öffentlichen oder halböffentlichen Amtern und von den verantwortlichen Posten in
wichtigen Privatunternehmungen zu entfernen.^ Auch Personen, die nach Kriegsende
in ein Amt gelangten, wurden auf ihre Rolle im Dritten Reich hin überprüft.

Im französisch besetzten Gebiet Württembergs und Hohenzollerns, zu dem Sigmaringen
gehörte, war seit Oktober 1945 ein gestuftes Verfahren zur politischen Säuberung
der öffentlichen Verwaltung vorgegeben. In jedem Landkreis wurde ein Kreisun-
tersuchungsausschuss eingerichtet, der aus acht deutschen Mitgliedern bestand. Der
Ausschuss überprüfte die Angaben des Fragebogens, den der Betroffene über seine
Mitgliedschaften und Tätigkeiten im Dritten Reich vorzulegen hatte, stellte aber gegebenenfalls
darüber hinaus weitere eigene Ermittlungen an und gab eine Beurteilung ab,
ob der Betreffende im Amt verbleiben, versetzt, zurückversetzt, pensioniert, entlassen
oder vorübergehend außer Dienst gestellt werden sollte. Die Entscheidung fällte dann
eine Säuberungskommission in Tübingen, seit Mai 1946 ein Staatskommissar für die
politische Säuberung, der zuvor einen politischen Landesbeirat anhörte.50

Bereits am Tag seiner Berufung zum Bürgermeister hatte Müller am 23. Juli 1945
dem Sigmaringer Landrat Dr. Seifert seinen Fragebogen übergeben. Der Fragebogen

48 StASDep.l T6-7Nr.lO, S.l.

49 Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945, Art. III, 6 (zitiert nach http://www.documentarchiv.de/in/
1945/potsdamer-abkommen.html [zuletzt eingesehen am 29.3.2015]).

50 Grundlegend Klaus-Dietmar Henke: Politische Säuberung unter franzöischer Besatzung. Die Entnazifizierung
in Württemberg-Hohenzollern. Stuttgart 1981 (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
42), S. 46-56, 80-83. - Rechtsanordnung des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet
Württembergs und Hohenzollerns zur politischen Säuberung vom 28.5.1946 (Amtsblatt des
Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns Nr. 8 vom
8.6.1946, S. 67-74).

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