Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
51/52(136/137).2015/16
Seite: 405
(PDF, 88 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0413
IL Neues Schrifttum

Barbara Hammes: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung
ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhofe
1350-1450. Stuttgart: Kohlhammer 2011, XXXVIII, 406 S., 41 schw.-weiße Abb.

Die Gießener Doktorarbeit entstand im Zusammenhang mit dem Teilprojekt Werner
Röseners im dortigen Erinnerungskulturen-Sonderforschungsbereich. Die Autorin,
zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Rezension Stadtarchivarin meiner Heimatstadt
Schwäbisch Gmünd, geht von der Frage nach den „Ritterrenaissancen" des Mittelalters
aus, muss sich jedoch für den von ihr untersuchten Zeitraum darauf beschränken,
zu fragen, „wie ritterlich-höfische Tradition im Spätmittelalter von unterschiedlichen
sozialen Gruppen vergegenwärtigt wurde, ob sich dabei Vergangenheitsbezüge feststellen
lassen, und falls ja, wie diese aussehen" (S. 4). Sie nimmt drei südwestdeutsche
Höfe in den Blick: den der Pfalzgrafen bei Rhein, den der Grafen von Württemberg
und den der Markgrafen von Baden.

Im ersten Kapitel „Medialität: Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Traditionen
am Fürstenhof" sind vor allem die Bestandsaufnahmen zu „Realien" (Geschirr, Kleinode
, Kleidung/Rüstung usw.), die sich nicht zuletzt auf ergiebige württembergische In-
ventare im Bestand A 602 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart stützen, und „Denkmälern"
(Siegel und Münzen, Grabdenkmäler, Stifterfiguren usw.) wertvoll, aber auch der Abschnitt
zu „Handlungen" mit dem Schwerpunkt Festkultur trägt aufschlussreiche
Quellenstellen zusammen, beispielsweise die „höfische Inszenierung eines Sultansbriefs
" anlässlich einer höfischen Mahlzeit, die Graf Ludwig I. von Württemberg 1430
in Ulm veranstaltete (S. 84-92). Den Denkmälern ist auch die „Literatur und Chronis-
tik" zugeordnet, wobei die dort dominierenden Beispiele aus der zweiten Hälfte des
15. Jahrhunderts erkennen lassen, dass im Untersuchungszeitraum 1350-1450 von einer
„Blüte" dieser Medien noch keine Rede sein kann. Dem entspricht auch das Ergebnis
, dass vor 1450 bewusste Vergangenheitsbezüge nicht ermittelt werden konnten:
„survival" statt „revival" (S. 150).

Dem Verhältnis von Fürst und Adel widmet sich das zweite Kapitel: „Traditionskonkurrenzen
. Ritterschaft und ritterlicher Fürst". Die Realien, die Festkultur und die
Denkmäler werden unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe des Adels an der ritterlichhöfischen
Kultur des Fürstenhofes erneut gesichtet. Für verfehlt halte ich den Begriff
„Hoflandschaften" für hofbezogene adelige Familien und Gruppen. Einen Personenverband
sollte man nicht mit einer Raumbezeichnung belegen. Gleichwohl profitiert
die Adelsgeschichte von den Aufstellungen der jeweiligen „Klientel" (S. 182-221). Der
dem badischen Hof als Amtsträger und Räte zugeordnete Adel war zahlenmäßig deutlich
kleiner als der der beiden anderen Höfe. Adels- und Turniergesellschaften sind ein

405


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2015-16/0413