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Neues Schrifttum
Adolf Laufs, Ernst Gottfried Mahrenholz, Dieter Mertens, Volker Rödel, Jan Schröder,
Dietmar Willoweit: Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz. Stuttgart
: Kohlhammer 2008, 343 S. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen Bd. 172).
Dass man ein juristisch-rechtsgeschichtliches Gutachten als spannend empfinden kann,
begegnet einem ja in unserer Zunft eher selten. Dass dies bei dem hier zu besprechenden
Werk tatsächlich der Fall ist, hat natürlich mit dem Gegenstand des Gutachtens,
der Uberprüfung des Eigentums an Kulturgütern aus dem Besitz des Hauses Baden, zu
tun. Hintergrund war der Verkauf von Kulturgut aus dem Besitz des Hauses Baden in
den 90er-Jahren, konkreter Anlass des Gutachtens zu Beginn unseres Jahrhunderts der
Wunsch des Hauses Baden, die Eigentumsrechte zwischen dem Land und dem Haus
Baden klären zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass der 1919 nach
dem Ubergang der Monarchie zur Republik Baden geschlossene „Auseinandersetzungsvertrag
" das Eigentum an zahlreichen Beständen und Objekten aus musealen und
bibliothekarischen Sammlungen unzureichend geklärt hatte. Auch war zu dieser Zeit
der Eigentumscharakter bestimmter Gemälde der Karlsruher Kunsthalle, die 1930 an
das Land Baden verkauft worden waren, z.B. die sog. Markgrafentafel Hans Baidungs
von 1509, nicht mehr ganz klar.
So lag es auf der Hand, diese - anders als im Fall Württembergs - undurchschaubaren
Eigentumsrechte am ehemals markgräflich badischen Kulturgut durch eine Expertenkommission
ein für alle Mal klären zu lassen. Diese Kommission wurde Ende 2006
vom damaligen zuständigen Minister Peter Frankenberg berufen und bestand aus dem
Heidelberger Rechtshistoriker Adolf Laufs, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Ernst G. Mahrenholz, dem Freiburger Ordinarius für mittlere und neuere
Geschichte Dieter Mertens, dem Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe Volker
Rödel, dem Tübinger Rechtshistoriker Jan Schröder und seinem Würzburger Kollegen
Dietmar Willoweit. Diese hochkarätige Expertengruppe, der völlige Unabhängigkeit
zugesichert wurde, legte in der Rekordzeit von November 2006 bis November 2007
das Gutachten vor, das dann schon im Jahr darauf von der Kommission für geschichtliche
Landeskunde publiziert wurde.
Das Gutachten befasst sich in einem ersten Teil chronologisch mit den „Eigentumsverhältnissen
vor der Entstehung des Verfassungsstaates", mit den „100 Jahren der Verfassung
des Großherzogtums Baden 1818 bis 1918" und der Entwicklung nach dem
Untergang der Republik: dem „Auseinandersetzungsvertag" von 1919, dem Verkauf
von Kunstwerken der Kunsthalle Karlsruhe 1930 und der Zähringerstiftung. Aus dieser
Auseinandersetzung ergaben sich Folgen für die einzelnen Vermögensgegenstände,
die im zweiten Teil ausgebreitet werden. In einer Zusammenfassung S. 286ff. werden
die wichtigsten Ergebnisse zur raschen Information nochmals resümiert. Ein Quellenanhang
und eine beigelegte CD mit einem umfangreichen Regestenteil runden die Publikation
ab.
Als Ergebnis lässt sich referieren: Noch im Alten Reich vollzog sich in Fürstentümern
wie den Markgrafschaften Baden die „Trennung zwischen Staatsgut und fürstlichem
Privatvermögen", die in der „Doppelrolle des Monarchen als Regent und Privatperson
" ihre Entsprechung fand. Vom jeweiligen Herrscher erworbenes Kulturgut wie
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