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Neues Schrifttum
deutscher und alliierter Konzeption im eng beschriebenen Rahmen des Besatzungsstatuts
bis zur Begründung des Südweststaates (1949-1952): Weiterführende Schulen als
Simultanschulen („Christliche Gemeinschaftsschulen"), Religionslehre als Fach in allen
Schularten, Französisch als 1. Fremdsprache und verpflichtendes Abiturfach (außer an
den Humanistischen Gymnasien), die Wiedereinführung des mehrfach gegliederten,
differenzierten Schulwesens unter Rückgriff auf die Regelungen aus der Weimarer Demokratie
. Er stellt die Entwicklung von Bildungs- und Kulturpolitik von der Zeit Reinhold
Maiers als Ministerpräsident und Gotthilf Schenkel als Kultminister (bis 1953)
über die Ära von Gebhard Müller (1953-1958) als Regierungschef und seinem Kultusminister
Wilhelm Simpfendörfer vor, um mit dem neu gewichteten Kultusministerium
unter Gerhard Storz (1958-1964) und Professor D. Dr. Wilhelm Hahn (1964-1978) in
das weite Feld der Reformen überzuleiten (Ausdehnung des Zentralabiturs auf ganz
Baden-Württemberg, Neuorientierung der Gemeinschaftskunde als politische Bildung
(„Beutelsbacher Konsens", 1976). Er skizziert die Schritte zu einer stufenweisen Reform
der gymnasialen Oberstufe, die Neugestaltung der Lehrerbildung unter dem Ein-
fluss von Rahmenplänen (KMK, Dt. Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen
(1959), weiterer Gremien wie dem Deutschen Bildungsrat und seiner Bildungskommission
(1966-1975), die untrennbar verbunden bleibt mit Georg Pichts Thesen einer
Bildungskatastrophe (1964/1965), gegen die es galt, eine „rasche, zielbewußte und entschiedene
Therapie" vorzubereiten. Unter Kultusminister Professor D. Dr. Wilhelm
Hahn wurden damit „Weichen für ein anderes Bildungswesen" im Stuttgarter Neuen
Schloss v. a. durch eine gezielte Personalpolitik vorbereitet. Exemplarisch ist der Aufstieg
von Paul Harro Piazolo (1926-2000), der seine ministerielle Laufbahn als persönlicher
Referent unter Kultminister Gerhard Storz begann, unter Prof. Dr. Wilhelm
Hahn zum Amtschef aufstieg, um nach dessen Ausscheiden als Staatssekretär im Bundesbildungsministerium
seine Laufbahn zu beenden.
Kurt Ludwig Joos schlägt mit seiner Publikation einen weiten Bogen, dessen Beginn
in einem zentralistischen Octroi-System ab 1933 ebenso im Hinterkopf präsent sein
muss wie Entwicklungen, für die jene Innovatoren werben, denen ein als Antwort auf
die NS-Diktatur wiederbelebtes, aber ständigen Reformen unterworfenes, mehrfach
gegliedertes und differenziertes Bildungswesen auch heute „im Wege steht". Der Betrachter
der Szene schätzt die vorliegende Arbeit auch deshalb positiv ein, weil der Verfasser
hinter die Verwaltungsvorschriften blicken lässt, um sachliche Gründe für Maßnahmen
erkennbar zu machen (Bsp. die logische Begründung für das Zentralabitur, wie
es in Baden-Württemberg durchgeführt wird). Zurecht stellt er in seinem Fazit fest,
dass „Anstrengungen planender und handelnder Personen" auf der ministeriellen Arbeitsebene
ebenso wie der Fachunterricht vor Ort Respekt verdienen, weil sie „weder
bedeutungs- noch wertlos sind", obwohl sich der Schulalltag in seinem personalen Bezug
zwischen Lehrendem und Lernenden von Verordnungen der Kultusverwaltung
oder formaljuristischen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im Einzelfall unterscheidet
. Entscheidend ist die werteorientierte Vermittlung von Inhalten in der konkreten
Unterrichtsstunde, „was verstanden und mitgenommen wird" (S. 805). Es ist
den Machern nach 1968 und später für ihre Arbeit an Schulgesetzen und den Verfassern
von Verwaltungsvorschriften ein Zitat von Bertolt Brecht in Erinnerung zu rufen; „Es
ist kein Weg so schwierig wie der Vormarsch zurück zur Vernunft". Der vorliegenden
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