Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-MZ18
Zeitschrift für kritischen Okkultismus und Grenzfragen des Seelenlebens
Band 1
Seite: 32
(PDF, 78 MB)
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R. Tischner.

Betrachtungsweise der meisten Kritiker, so daß man in gewissem Sinne
behaupten könnte, daß nicht der Naturwissenschaftler, sondern der Historiker
— sei er nun Fachhistoriker oder Jurist, der es ja bekanntlich auch
meist mit der Untersuchung einmaliger „historischer" Ereignisse zu tun
hat — der geeignetste Kritiker der Metapsychik wäre. Jedenfalls beherrscht
er die historische Analyse und Kritik, während das vom Naturwissenschaftler
nicht so ohne weiteres gilt; wenigstens muß man von
letzterem verlangen, daß er sich des Unterschiedes der Methodik bewußt
wird und sich bemüht, diesem Umstände gerecht zu werden.

Der Historiker und Jurist muß bei dem zu untersuchenden Ereignis
bei jeder Einzelheit zwecks ihrer Wertung feststellen, unter welchen Umständen
diese oder jene Beobachtung von einem Zeugen gemacht worden ist,
wie sein Zeugnis auf Grund seiner Intelligenz, Vorbildung, geistigen Einstellung
und seines Interesses an dem Fall zu wägen ist. Und falls es
ein Jurist etwa mit mehreren Geschehnissen anscheinend desselben
Tatbestandes zu tun hat, so hat er zuerst festzustellen, ob denn nun
wirklich beiden Fällen der im Prinzip gleiche Tatbestand zugrunde liegt.
Der Jurist darf sich nicht damit begnügen, daß in beiden Fällen anscheinend
„eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache", d. h. ein
Diebstahl vorliegt. Abgesehen davon, daß es sich ja um eine falsche Beschuldigung
handeln kann, könnte im einen Fall etwa ein „Mundraub"
vorliegen, den eine verzweifelte Mutter für ihre hungernden Kinder begeht,
im andern Fall handelt es sich vielleicht um einen Einbruchsdiebstahl
mit Totschlag einer dem Einbrecher in den Weg kommenden Person.
Immer muß die genaueste Einzelanalyse getrieben werden, die sich nicht
nur auf den äußeren Tatbestand bezieht, sondern auch auf die Umwelt,
die psychischen Beweggründe usw.

Wenn ich hier im Gegensatz zur gewöhnlichen Anschauung das
historische Moment betone, so möchte ich doch, um Mißverständnissen
zuvorzukommen, noch ausdrücklich sagen, daß ich den starken naturwissenschaftlichen
Anteil durchaus nicht übersehe, der bei diesen Forschungen
eine Rolle spielt. Ebenso wie sich die Kriminalistik naturwissenschaftlicher
Untersuchungsmethoden bei ihrer historischen Forschung
bedient, indem sie etwa von einem Mediziner eine Untersuchung
von Blutflecken oder vom Chemiker die Untersuchung einer Flüssigkeit
vornehmen läßt, so mischen sich auch in der Metapsychik beide Methoden,
wobei bei der Kritik früherer Yersuche das naturwissenschaftliche Moment
vom historischen überwogen wird, während ersteres im Experiment nach
der Alleinherschaft strebt.

Ehe wir ins Einzelne gehen, sei noch ein anderer Punkt besprochen.
Man hat wohl gesagt — ich jedenfalls habe den Einwand in einer
wissenschaftlichen Diskussion von hervorragender juristischer Seite gehört
—, daß diese einseitige Stellungnahme der Gegner und Anhänger
ihr Gutes habe, sei ja auch bei der gerichtlichen Wahrheitsforschung
in einem Prozeß die Rolle des Anwalts die, alles das herauszuarbeiten,
was zugunsten seines Klienten spricht. So könne man auch in der


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