Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-MZ18
Zeitschrift für kritischen Okkultismus und Grenzfragen des Seelenlebens
Band 1
Seite: 55
(PDF, 78 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_krit_okkult1926/0060
Psychologische Glossen zu dem Berliner Okkultistenprozeß. 55

von denen Bruck außerdem noch ziemlich schwerhörig ist. Bezüglich
der Art der Kontrolle heißt es in dem Protrokoll: Die Hände des Mediums
werden sofort nach Lichtlöschen rechts von Dr. Bruck und links
von Herrn Dr. Sünner festgehalten und auf die Tischplatte aufgepreßt."

Dieses Protokoll hatte Geheimer Sanitätsrat Dr. Moll in einer
Sitzung der „Forensisch-medizinischen Yereinigung in Berlin sowie sodann
auch in seinem Büchlein „Der Spiritismus" (Stuttgart o. J). abgedruckt
und kritisiert. Er bezeichnete die Sitzung als bedeutungsvoll
in dem Sinne, daß sie „ein dauerndes Dokument für die geistige Verfassung
einiger Führer der Berliner Okkultisten" sei. Er sprach ferner
als seine Überzeugung aus, daß Frau Vollhart in dem Augenblick, als
das Licht gelöscht war, und bevor Kette gebildet wurde, sich die beiden
Beifen über ihre Hände und Handgelenke gestreift habe. Moll sprach
in diesem Zusammenhang auch von einem Trick und von Manipulationen
, die das Medium vorgenommen habe.

Das Medium oder vielmehr der Ehemann, ein' Herr Rudi off,
strengte wegen dieser Ausdrücke gegen Dr. Moll die Privatk]age an
wegen übler Nachrede. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg eröffnete
auch das Hauptverfahren, trotzdem richtiger Auffassung nach 1) schon
die Eröffnung des Hauptverfahrens hätte abgelehnt werden müssen, da
bei richtiger rechtlicher Würdigung der Sachlage schon damals kein
Zweifel bestehen konnte, daß Dr. M ol 1 zum mindesten in Wahrnehmung
berechtigter Interessen gehandelt habe. Trotzdem ist das allerdings sehr
erhebliche Opfer an Zeit und Kraft, das der dreitägige Prozeß, der am
4., 8. und 11. Juli von dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg verhandelt
worden ist, gekostet hat, nicht vergeblich gewesen.

Sowohl von dem Eichter als auch von den Sachverständigen wurde
von Anfang an betont, daß es sich nicht darum handeln könne, die Echtheit
der angeblichen okkulten Phänomene zu erweisen. Das Medium
aber und seine Hintermänner, jene Pseudosachverständigen, die, wie manche
Episode des stürmisch verlaufenen Prozesses zur Genüge zeigte, nach
Kräften das Medium bei der Vorbereitung des Prozesses unterstützt
hatten, jene Pseudosachverständigen, die das Gericht mit Recht als Sachverständige
abgelehnt hat, — das Medium und seine Hintermänner
wollten unter Mißbrauch der Formen eines Strafverfahrens den Nachweis
erbringen, daß die in dem denkwürdigen Protokoll vom 11. April
1923 geschilderten Apporte echte Apporte gewesen seien. Wenn es auch
bestritten wird, so geht dies doch aus einer mir gegenüber gemachten
mündlichen Äußerung eines der Sachverständigen des Privatklägers
hervor, wonach Frau Rudloff von Anfang an darnach gestrebt hat, als
Zeugin unter Eid vernommen zu werden. Das ist doch nur dann verständlich
, wenn sie und ihre Berater der Meinung gewesen sind, durch
eidliche Bekundungen eines Mediums, daß es keinerlei Tricks vorgenommen
habe, könne irgendwie die Echtheit der betreffenden angeblichen
okkulten Phänomene erwiesen werden. Davon kann natürlich
keine Bede sein. Und auch in den Gutachten der Sachverständigen kam


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