Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-MZ18
Zeitschrift für kritischen Okkultismus und Grenzfragen des Seelenlebens
Band 1
Seite: 141
(PDF, 78 MB)
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Verschiedenes. 141

Materials und sagte, ich würde mich freuen, seine persönliche Bekanntschaft zu
machen, wenn er einmal nach Berlin komme1). Eine Antwort habe ich auf diesen
Brief nicht erhalten.

Durch Schreiben vom 22. April 1924 teilte mir die Bernburger Polizeiverwaltung
zu meinem Erstaunen mit, daß Drost wegen seiner kriminaltelepathischen
Schwindeleien verhaftet worden sei. Ich trat nunmehr erst mit der Staatsanwaltschaft
in Verbindung, wies auf die großen Schwierigkeiten eines jeden derartigen
Betrugsverfahrens hin, riet, nachdem nun einmal das Betrugsverfahren eingeleitet
und Drost sogar verhaftet worden sei, das gesamte Material sorgsam
nachzuprüfen, da sich dann wohl die zuverlässigen Unterlagen für eine sachgemäße
Beurteilung der Sachlage ergeben würden. Ich gab dann noch aus meiner
Erfahrung einige Winke für die anzustellenden Ermittlungen und erbot mich,
wenn Versuche mit den Medien angestellt würden, auf meine Kosten nach Bernburg
zu kommen, wenn sich dies dienstlich ermöglichen ließe. Ich habe dann Ende
Mai und Anfang Juni 1924 derartigen Versuchen beigewohnt und bin erst dann,
ohne daß ich das angeregt hätte, zum Sachverständigen ernannt worden. Ich habe
dann mehrere umfangreiche schriftliche Gutachten erstattet und auch der Hauptverhandlung
beigewohnt. Es war mir anfangs außerordentlich zweifelhaft, ob
nicht Drost zum mindesten davon überzeugt gewesen sei, daß seine Medien imstande
seien, durch Hellsehen Verbrechen aufzuklären, ich bin dann aber schließlich
zu der Überzeugung gelangt, daß Drost seit Jahr und Tag diesen Glauben
nicht mehr gehabt haben könne. Ich bin also in die ganze Sache erst hineingekommen
, als das Betrugsverfahren schon schwebte und als Professor Dr. H e y s e,
der Direktor der Bernburger Heil- und Pflegeanstalt, als Sachverständiger schon
tätig war. Über die Frage der Gutgläubigkeit D r o s t s habe ich mich in meinem
schriftlichen Gutachten auf ausdrücklichen Wunsch der Staatsanwaltschaft geäußert
, wie dies in gleicher Weise auch Professor Heyse getan hat. Desgleichen
haben wir und Dr. Tischner, der auf Wunsch D r o s t s, den ich auf Anfrage
warm unterstützt habe, schon in einem späteren Stadium der Voruntersuchung
als dritter Sachverständiger hinzugezogen worden war, uns in der Hauptverhandlung
über diese Frage auf ausdrücklichen Wunsch des Vorsitzenden geäußert.
Auch Professor Dr. Heyse war schon in seinem schriftlichen Gutachten im Endergebnis
zu dem gleichen Ergebnis gelangt wie ich. Irgend einen Einfluß auf die
Erhebung der Anklage habe ich selbstverständlich nicht ausgeübt. Dagegen ist es
andererseits auch nur selbstverständlich, daß die Anklage sich auf unsere Gutachten
, besonders auf mein ausführliches Gutachten, in welchem ich zu den
einzelnen Fällen das gesamte damals vorhandene Material zusammengetragen
und kritisch analysiert hatte, stützte2). Noch im Laufe der Hauptverhandlung
würde ich einmal schwankend, ob ich die Persönlichkeit D r o s t s richtig
beurteilt habe* ich rechnete damals mit der Möglichkeit, daß ich mein Gutachten
nach der subjektiven Seite hin werde zugunsten D r o s t s abändern müssen. Ich
erklärte dem Staatsanwalt, ich werde ihm, wenn ich zu der Überzeugung komme,
•daß ich nicht die bestimmte Überzeugung von der mangelnden Gutgläubigkeit
D r o s t s gewinnen könne, sofort Mitteilung machen, damit dann, wenn das Gericht
dies für zulässig und zweckmäßig halte, die Beweisaufnahme abgekürzt

*) Unter den vielen Märchen, die über mich verbreitet worden sind, ist auch das,
ich habe mich heimtückisch an Drost herangemacht und habe dann seine Verhaftung
veranlaßt. Vgl. schon Schröder, „Pseudoentlarvungen", S. 739 f. auf Grund brieflicher
Mitteilungen Drosts. So auch Otto-Otto in Gegenwart Brosts unter ausdrücklicher
Bezugnahme auf meinen Brief in einem Vortrag, den er am 31. Oktober 1925 in
Berlin gehalten hat.

2) Um ein- für alle allemal den entstellenden Preßberichten usw., die z. T. nachweisbar
durch Drost und seinen Anhang beeinflußt worden sind, entgegenzutreten,
habe ich hier die Vorgeschichte des Prozesses, soweit es sich um meine Beteiligung
handelt, etwas ausführlicher geschildert.


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