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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0180
Kröner: Epilog zur Moll-Polemik.

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Er behauptet dio vollzogene Täuschung als durch ihn erwiesene Tatsache. Das
Medium, im Gefühl seines guten Gewissens und in seiner bürgerlichen Ehre
gekränkt, erhobt durch den Ehemann Anklage wegen Beleidigung. Dies ist
dio Yorgeschichle des ganzen Prozesses, der nicht auf Betreiben der Okkultist
enführcr und um einen unbequemen Kritiker mundtot zu machen, inauguriert
worden ist, wie immer wieder mit Fleiß verkündet wird, sondern sogar
gegen deren Hat auf private Initiative angestrengt wurde, um eine erlittene
Ehrenkränkung zu sühnen und Herrn Moll in Zukunft zu sachlicher, nicht
ehrenrühriger Kampfesweise zu veranlassen. Da dies ein allgemeines
Ziel war, da in Kreisen der wissenschaftlichen Okkultismusforschung das
Bedürfnis bestand, dio erkenntnishindernde Terrorisierung der nicht krilik-
fähigen öffentlichen Meinung durch die Pamphlete der Schule Atoll zu brechen,
so stellten sich die Berliner Forscher loyalerweise hinter das Medium, von
dessen Ehrlichkeit und Echtheit sie sich durch zahlreiche Beweise überzeugt
hatten, und dem sie deshalb Dank schuldeten.

Die Bechtslago war nun so: Da Moll den Betrug als Talsache hingesiellt
halle, mußte er den Wahrheitsbeweis antreten, was füglich nur durch eidliche
Vernehmung der Silzungsteilnehmer geschehen konnte. Dieser Beweis mißlang.
Nun schlug der Hase den ersten Ilaken. Er verlangte eine Silzungsserie unter
seiner Koni rolle, wozu natürlich Entkleidung und körperliche Untersuchung!
gehört hätten, eine ganz überflüssige Schinderei bei einem in der ITandketle
befindlichen, nicht im Kabinett silzenden Mediuni. Herr Moll weiß vermutlich
so gui wie jeder von uns Experimentatoren, daß ein Medium in Gegenwart
eines Experimentators, der es tödlich beleidigt und chokiert hat, das gegen ihn
mit negativsten Affekten geladen ist, genau so wenig etwas leisten kann wie
etwa ein Dichter in gleicher Situation imstande wäre, auf Kommando zu dichten.
Wenn er das weiß, warum stellt er dann eine unerfüllbare Forderung? Doch
wohl nur, weil er annimmt, daß der Richter dies nicht weiß und sich deshalb
wird bluffen lassen. Ist Herrn Moll aber das Grundgeselz der Unlerbewußl-
seinsgebundenheit, der psychischeti Labilität und Spontaneität medialer Phäno-
menik noch nicht klar geworden, so muß er sich das Lehrgeld von /jo Jahrern
wiedergeben lassen. Dann hat er in dieser Zeit noch nicht einmal das begriffen,
wras wir zu Beginn unserer vielleicht erst sechsjährigen Laufbahn bereits klar
erkannt hatten. Vielleicht beruht darin das Geheimnis der verschiedenartigen
Resultate.

Dann kommt der zweite Bluff, auf den die ganze Presse hereinfällt. Moll
demonstriert die Substitution der Hände und das Buchsbaumphänomon. Aber
nicht elwa, daß er — wie dio Kontrolle bei der Reifensitzung gehandhabl
wurde ~- seine Hände von zwei Kontrolleuren ergrteifen und auf die Tischplatte
pressen läßt; vielmehr legt er seine beiden Hände auf die eine
Hand des Richters, lenkt diesen durch verschiedene Fragen ab, läßt ihm
die Augen verbinden, läßt währenddessen die eine Hand los und wirft
einen Buchsbaumzweig auf den Tisch. Und das soll dann heißen, er habe das
Buchsbaumphänomcn „unter genau den gleichen Bedingungen" produziert wie
das Medium. Man sollte meinen, daß ein Wissenschaftler, der zwei so ungleiche
Vorgänge als gleich ausgibt, gerichtet wäre. Und doch triumphiert das Laster
und der Bluff tut seine Wirkung, weil man das Gerieht und auch den Gegner
gar nicht zur Besinnung kommen lüßl,

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