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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0181
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Schnell wird ein neuer Film aufgezogen. Man verkündet: oo Universitätsprofessoren
bürden eidlich als Sachverständige (NIM in einer Materie, von
der sie keine Ahnung haben) aussagen, daß okkulte Vorgänge unmöglich
seien. Ich schrieb damals: ein jetler blamiere sich eben, so gut er könne; auch
Deutschland habe ein \nreeht auf seinen \ffenprozeß, bei dem diesmal die wissenschaftliche
, nicht die kirchliche Orthodoxie sich beiher zur Strecke bringe.
Dieser Rüllisehwur der Oo l nenlwegten werde hoffentlich in der zweiten Instanz
geschworen werden. Dann habe man wenigstens den Offenbarungseid der akademischen
Eigenschaft, die sich hiermit selber als affektgebundene Scholastik
entlarven werde. Die Evistenzbereehlig-ung, ja <E^islcnynolwendigkeit der
Parapsvchologio als revolutionärer Wissenschaft sei dann erwiesen. Darauf
hörte man nichts mehr von dem famosen Projekt in der zweiten Instanz, das
ja wohl ebenso wenig* ernst gemeint war, wie die anderen Brillanlf euer werke,
die lediglich abgebrannt wurden, um den Außenstehenden zu blenden und abzulenken
. Dies entspricht der Technik geschickter T a s c h e n s p i e 1 e r e i, und
wir müssen neidlos bekennen, daß in dieser Hinsicht Geh^imrat Moll in den
vier Jahrzehnten seiner Bemühungen um die okkulte Maleiie viel gelernt hat,
daß er in dieser Taktik, die ihm in Fleisch und Blut übergegangen /u sein
sein int, st inen Gegnern turmhoch überlegen ist. ,

Als die Sachverständigen vernonunon wurden, da ist soviel um das Wesentliche
herumgeredet worden, daß kein Mensch mehr weiß, worum es eigentlich
gibt. Hätte man sich nur an das Juristische /ehalten - der ganze Prozeß
wäre in einer Stunde zu erledigen gewesen: ,.Nat der Beklagte die Täuschung;
als erwiesene Talsache unterstellt? Ja! Somit ist er beweispflichtig, ist ihm
der Wahl In i'sbeweis geglückt? Aein! Also ist er schuldig der üblen Aachrede,
also hat er die wissenschaftlichen guten Sitten verletzt, was niemals geschehen
wäre, wenn er den Betrug als theoretische Möglichkeit erörtert hätte." Als ich
diesen Tatbestand in meinem Gutachten- wieder herauszuschälen suche, bricht
ein Knirüstungs^turm auf der Beklaglen«eile los. Etwa ein dulzendmal werde
ich, ohne daß der Jlichlei dies gebührend zurückweist, unterbrochen und in
jeder Weise zu verwirren gesucht Als ich den Stil und Charakter des Moll-
schci. Pamphlets als „salopp und marktschreierisch4* kritisiere, erleidet der eine
der Rechtsanwälte einen Vnfail, der einem offenbarungsspiritislischen Tranee-
medium alle Ehre gemacht hätte, weil ich - - fast oo Jahre jünger als der Geheimrai
diesen anzulasten wage. Wieder ein \blenkungsmanöver, um unbequeme
Ausführungen der Apperzep'ion des Gerichts zu entziehen. Leider
kam nuin Gutachten, das schriftlich niedergelegt war, zu den \kten.

In letzter Minute wird dann der Fall Busch in die Diskussion geworfen,
angeblich weil man ihn eben erst in den ,.Psych. Sind." entdeckt habe ^wobei,
die Hühner lachen). Prof. Busch, Köln, hat anläßlich eines Spontanapporis
(man spricht natürlich immer von einer ,,Sitzung") eine ihm verdächtig scheinende
Bewegung des Mediums gesehen, die er als Trickbevvegung auffaßt. Was
machen die Mollsrhen \nvvälle daraus: P i o f. Busch werde beeiden,
wie er s a h , d a ß d a s M e d i u m einen Stein Ii i n l e r de m B ü c k e n
horv or gez o ge n und g e w or f e n h a b c \s ic!) Eine nähere Erörterung
des Falles wird natürlich abgeschnitten. Der Richter - bis zulet/t schwankend
— wird nachdenklich. Mari kann doch nie wissen .. . Wer möchte gern durch
eine nachträgliche Knllnrv m mit kompromittier! werden! \ ielleichl ent-


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