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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0222
v. Schrenck-Notzing: Neuere Untersuchungen über telekinetische Phänomene. 203

jeder Schwindelmöglichkeit und jeder sonstigen Irrtumsquelle gerichtet. Hierbei
erscheint sehr wesentlich, daß Frau Dr. Holub in London niemals die
Kontrolle ausüble, sondern regelmäßig selbst beaufsichtigt wurde.

In vier Sitzungen von fünf positiven war das Medium durch einen Gazeschirm
bzw. durch eine Käfigwand von den zu bewegenden Objekten getrennt,
konnte also unmöglich mit seinem Kopf an die Gegenstände hinkommen.

Die Erörterung (im Anschluß an das Protokoll vom 2. Dezember), ob und
wie weit es überhaupt möglich sei für die Versuchsperson, mit dem Munde oder
mit dem Kopf an die zu bewegenden Objekte zu gelangen, erscheint durch die
Verwendung der zwischen Medium und Gegenstand gestellten Schirm wand
gegenstandlos.

Denn schon in der Sitzung vom 18. November wird ein Gazeschirm zwischen
Medium und Tisch eingeschoben, am 28. November dem zweiteiligen Gazeschirm
ein drittes Feld angegliedert. Am 5. Dezember Herstellung eines völligen
Abschlusses des Tisches mit den darauf liegenden Objekten durch Verwendung
eines ganzen Käfigs, der mit transparentem Stoff bezogen war. (Fliegenschrank-
artig.) Leider fehlen nähere Angaben über die Art der Aufstellung des dreiteiligen
Schirmes. Aber aus dem Sinn dieser Versuchsanordnung und den mündlichen
Aufklärungen Willys geht hervor, daß die dem Medium entgegengesetzte
Schmalseite des Tisches (nach dem Protokollführer zu) offen blieb. Im Käfig
befand sich eine 40 cm hohe Oeffnung in der dem Sofa zugekehrten Käfigseite
(zum Hineinreichen der Gegenstände). Diese Oeffnung stand also im rechten
Winkel zum Medium. Genaueies läßt sich aus dem Protokoll darüber nicht ersehen
, so daß nur Vermutungen darüber möglich sind, welchen Weg die
emanierten Strukturen gewählt haben können, um die Objekte zu erreichen.
Daß die mediumistische Kraft, wie Dingwall meint, direkt durch den Stoff
der Gazewand gedrungen sei, anstatt den Umweg durch irgendeine der vorhandenen
Oeffnungen zu wählen, bleibt einstweilen eine nicht hinreichend begründete
Hypothese.

Man kann sich wegen des oben genannten Mangels in dem Bericht darüber
keine Vorstellung machen, in welcher Weise das auf dem Tisch liegende Tamburin
zum Beispiel in der Sitzung am 2. Dezember um 10 Uhr 26 Min. Mm dem
Tisch auf die Bank befördert wurde, denn nach dem Sinn der Darstellung muß
der dritte Flügel des Gazeschirms zwischen Sofabank und Tisch gestanden sein.
Demnach müßte das Tamburin eine ziemlich hohe Kurve zurückgelegt haben,
d. h. über die obere Schirmwand hinweg auf die Bank geworfen worden sein.

Die Entfernung der zu bewegenden Objekte war nach den spärlichen Angaben
hierüber nicht weiter vom Medium als 4o bis 60 cm, was mit Rücksich»
auf den dazwischen stehenden Schirm sowie auf Willys mediale Leistungsfähigkeit
angemessen sein dürfte.

In München waren die Entfernungen ohne Schirm (zwischen Objekt und
Medium) 80 cm bis 1,20 m. Am i5. Mai 1922 betrug in einer erfolgreiche»
Sitzung die direkte Distanz der rechten Schulter Willys durch die trennende
Gazewand hindurch bis zur Spieldose 1,10 m. Das durch Fernwirkung betätigte
Musikwerk stand in einzelnen Sitzungen 37 bis 5o cm von der trennenden
Zwischenwand ab. Hierzu kommt der Mindestzwischenraum von der
Schuller Willys zur Wand mit 20 bis 25 cm, so daß die Gesamtentfernung jder
durch den Gazeschirm hindurch bewegten Objekte vom Medium zwischen 57 cm
und i.to m lag.


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