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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_para1926/0575
546 Zeitschrift für Parapsychologie. 9. Heft (September 1926.)

berührt, und diejenigen, in welchen es zu irgendwelchen atißermensch-
lichen Vorgängen in Beziehung tritt. Nur von diesen letzten beiden
Typen des Zufallsgeschehens soll hier kurz die Rede sein; im übrigen verweise
Ich auf meine oben genannten Darlegungen.

In Hamburg werden bei einem Einbruchsdiebstahl neben Gold- und
Silbersachen auch Kleidungsgegenstande entwendet; der Bestohlene geht eines
Tages den gewohnten Weg, um in sein Büro zu gelangen; er ist immer in seine
Gedanken versunken und beobachtet die Menschen auf der Straße kaum; er
grüßt oft Bekannte nicht, sondern geht an ihnen vorüber, ohne sie zu bemerken.
Aber gerade an diesem Tage sieht er auf, und entdeckt plötzlich einen Mann,
der seinen Mantel trägt. Er geht hinter ihm her, und läßt ihn durch einen
Schutzmann festnehmen: es war der Dieb, und der Betreffende kommt nicht
nur wieder in den Besitz seines Mantels, sondern seiner sämtlichen Sachen!
Zufall? Ganz zweifellos, was uns "indessen nicht hindern soll, eine Analyse
desselben zu versuchen!

Der Zufall besteht hier offensichtlich darin, daß Bestohlener und Dieb sich
treffen, und daß der Bestohlene den Dieb entdeckt! Daß jener gerade um diese
Zeit durch diese Straße geht, hat seinen Grund: er muß sich in sein Büro begeben
; das ist die eine, in sich vollkommen geschlossene Reihe. Daß der Dieb
in den Besitz des Mantels gekommen ist, daß er ihn trägt, daß er durch die
gleiche Straße geht, zur gleichen Zeit, ist die andere, in sich vollkommen geschlossene
Reihe. Daß aber nun diese beiden Reihen, von denen
jede in sich zusammenhängend und geschlossen ist, sich
treffen, darin liegt das, was wir „Zufall" nennen. Wäre der
Bestohlene, oder wäre der Dieb wenige Minuten früher oder später fortgegangen,
so wären sie einander nicht begegnet; hätte nicht irgend etwas den Bestohlenen
aufschauen lassen, als der Dieb vorüberging, so hätte er ihn nicht bemerkt.
Was uns veranlaßt, dieses Zusammentreffen und das Bemerken als zufällig anzusprechen
, ist doch wohl nur dies: wir se hen die Notwendigkeit des
Zusammentreffens nicht ein. Heißt dies aber, daß nicht doch eine
Notwendigkeit, eine gesetzmäßige Verknüpfung der beiden Reihen besteht?
Dieser Schluß wäre voreilig. Als Zufall erschien uns ehedem vieles, was wir
heute als streng gesetzmäßig ablaufend kennen!

Ein anderes Beispiel: eine Dame verliert bei einem Wege über ein vollkommen
eingeschneites Feld ihre Uhr; sie bemerkt erst zu Hause den Verlust.
.Sie weiß nicht, wo sie die Uhr verloren hat, und jede Orientierung auf dem
relde ist aus Mangel an irgendwelchen Anhaltspunkten vollkommen ausgeschlossen
. Am nächsten Tage geht sie über das Feld; plötzlich stößt sie mit ihrem
Schirm in den Schnee, und trifft dabei, vielleicht io bis i5cm unter der
Schneedecke auf ihre Uhr. Auch hier wieder die gleiche Struktur, nur daß
an die Stelle des anderen Menschen ein Gegenstand tritt: Daß die Uhr gerade
an dieser Stelle liegt, hat seinen Grund; daß die betreffende Dame sie verloren
hat, und daß sie den von jedem als aussichtslos bezeichneten Versuch, sie wiederzufinden
, doch unternimmt, ist begründet, ebenso, daß sie in den Schnee stößt:
daß aber dies gerade an der Stelle geschieht, an welcher die Uhr liegt, macht
den Zufall aus; auch hier treffen sich zwei Reihen, wobei die Notwendigkeit
des Zusammentreffens uns nicht einleuchten will, besonders auch deshalb,
weil eine Abweichung von wenigen Millimetern eben das Zusammentreffen verhindert
hätte.


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